Diablo 3: Blizzard zieht Verfügung gegen Goldverkauf zurück

Im Jahr 2011 hat Blizzard die aus Zwickau stammende Bossland GmbH(öffnet im neuen Fenster) verklagt, jetzt hat die Firma einen größeren rechtlichen Zwischensieg errungen. Blizzard hat eine einstweilige Verfügung gegen den Verkauf virtueller Güter in Diablo 3 vor dem Oberlandesgericht Hamburg zurückgezogen. Dies hatten die Richter dem US-Unternehmen empfohlen, nachdem sie festgestellt hatten, dass der Goldverkauf wohl nicht wettbewerbswidrig sei und auch keinen Bruch der AGB von Diablo 3 darstelle.

Bei dem ersten Rechtsstreit zwischen Bossland und Blizzard ging es um Bots, mit denen Spieler Gold in World of Warcraft sammeln konnten – um es dann selbst zu behalten oder es zu verkaufen. Seitdem kämpfen die Firmen vor Gericht in mehreren ähnlich gelagerten Fällen, ein Verfahren befindet sich im Stadium der Revision vor dem Bundesgerichtshof. Fast alle haben das Ziel, Klarheit über die juristische Bewertung von virtuellen Gegenständen und über Dienstleister zu schaffen, die im Umfeld von Onlinespielen tätig sind.
"Ich bin froh, dass sich ein Oberlandesgericht endlich zutreffend und detailliert mit der juristischen Bewertung auseinandergesetzt hat und die Kernpunkte der Rechtslage derart sauber herausgearbeitet hat" , sagte Bossland-Chef Zwetan Letschew. "Es zeigt sich endlich, dass die deutsche Rechtslage Wettbewerb fördern anstatt behindern will, weswegen ich optimistisch bin, dass der Bundesgerichtshof unsere anderen Geschäftsmodelle als zulässig ansehen wird." Blizzard hat sich öffentlich nicht zu den Verfahren geäußert.