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Deutschland: System von Lohndumping durch Drittfirmen im FTTH-Ausbau

Die Netzbetreiber profitieren von einem breiten Parallelmarkt im Glasfaser -Ausbau. Ortsansässige Tiefbauunternehmen sollen dort nicht aktiv sein.
/ Achim Sawall
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Tiefbau geht auch zu Tariflöhnen: Stiegeler Tiefbau in Hartheim (Bild: Stiegeler)
Tiefbau geht auch zu Tariflöhnen: Stiegeler Tiefbau in Hartheim Bild: Stiegeler

Im Tiefbau für Glasfaser hat sich in Deutschland ein Parallelmarkt gebildet, der Lohndumping betreibt und Meldeverfahren unterläuft. Jon Heinemann, Regionalleiter Rheinland der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, sagte Golem am 29. September 2025, es habe sich "ein komplett paralleler Markt zur üblichen Baubranche gebildet. Ortsansässige Tiefbauunternehmen mit Mitgliedschaft in Innungen ignorieren diesen Markt völlig."

Die Bauleistung werde durch die Netzanbieter an einen Generalunternehmer gegeben. Dieser hafte auch für die Subunternehmer, erklärte Heinemann. Viele Unternehmen seien "neu auf dem Markt aufgetaucht und arbeiten mit den Telekommunikationsunternehmen zusammen. Die Beschäftigten, die die Arbeit ausführen, werden sehr oft über weitere Drittfirmen angestellt und befinden sich oft nur kurzzeitig bei einem Auftraggeber – stattdessen werden sie von Firma zu Firma geschoben."

Baufirmen als Elektrofirmen getarnt

Viele dieser Baufirmen behaupteten von sich selbst, Elektrofirmen zu sein, damit sie nicht unter die Tarife des Bauhauptgewerbes oder die Pflicht fallen, die Beschäftigten bei der Sozialkasse anzumelden, sagte Heinemann. "Oftmals sind Firmen auch schon wieder verschwunden, ehe die Sozialkasse die Firmen ins Meldeverfahren aufnehmen kann."

Abhilfe schaffen könne hier der Staat, durch gesetzliche Vorgaben, aber auch die Netzbetreiber und Telekomfirmen seien in der Pflicht, über entsprechende Ausschreibungen den Standard sicherzustellen. "Daran hindert sie niemand" , erklärte Heinemann.

UGG: Wir machen Onboardings

Phoenix Engineering aus Köln etwa hatte Insolvenz angemeldet und den rumänischen Bauarbeitern keinen Lohn gezahlt sowie die Miete für die Unterkunft im Rhein-Lahn-Kreis verweigert.

Der Auftraggeber, Unsere Grüne Glasfaser (UGG), betont, mit alledem nichts zu tun zu haben.

Schattenfirmen nutzen Gesetzteslücken

"Der Insolvenzantrag steht in keinem Zusammenhang mit UGG. Alle Generalunternehmen der UGG sind vertraglich dazu verpflichtet, sich an geltende Gesetze, Regeln und Bestimmungen zu halten sowie faire Löhne und Gehälter zu bezahlen. Hierzu zählt auch die Vergütung von Subunternehmen" , erklärte UGG-Sprecher Jens Lauser.

Dazu erhielten alle Vertragspartner ein "ausführliches Onboarding" , bevor sie für UGG-Projekte übernehmen dürften. UGG bezahle seine Generalunternehmen pünktlich. "Die ausstehenden Zahlungen stehen also in keiner Verbindung mit UGG" , betonte Lauser.

Man werde sicherstellen, dass die Baustellen von Phoenix Engineering weiterlaufen, und arbeite daran, Verzögerungen durch den Insolvenzantrag so gering wie möglich zu halten, versicherte Lauser. UGG ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Telefónica Group und der Allianz.

Die IG Bau fordert jedoch, dass der graue Glasfasermarkt schon in den Ausschreibungen ausgeschlossen wird und die Telcos sich vor Ort regelmäßig davon überzeugen, dass das Onboarding auch umgesetzt wird. Beides passiert offenbar nicht.

Schattenfirmen nutzen Gesetzeslücken gegen Bauarbeiter

"Der aktuelle Fall im Rhein-Lahn-Kreis zeigt erneut: Der Glasfaserausbau in Deutschland wird auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen" , sagte Sebastian Dohn, Vorsitzender der Partei Die Linke Rhein-Lahn, die die Bauarbeiter unterstützt. "Arbeiter, die ohne Lohn und Unterkunft dastehen, sind kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines Systems, in dem milliardenschwere Konzerne wie die UGG Verantwortung an Sub- und Subsubunternehmen abwälzen."

Nötig seien klare gesetzliche Vorgaben und eine verbindliche Haftung über die gesamte Auftragnehmerkette hinweg. Zwar gebe es im Mindestlohngesetz eine Generalunternehmerhaftung. Diese greife aber ausschließlich für die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns – nicht für Tariflöhne, zumutbare Unterbringung oder Arbeitsbedingungen, erklärte Dohn.

Auch Paragraf 278 BGB, der eine Haftung für Erfüllungsgehilfen vorsieht, helfe hier nicht weiter: "Er schützt nur Vertragspartner, nicht die Beschäftigten der Subfirmen. Die Folge: Arbeiter bleiben rechtlich im Regen stehen, während sich Netzbetreiber hinter Subunternehmern verstecken können."

Die Linke fordert im Glasfaserbereich eine gesetzliche Durchgriffshaftung der Netzbetreiber, die über den Mindestlohn hinausgeht und auch die Zahlung von Tariflöhnen, menschenwürdige Unterbringung und Arbeitsstandards umfasst, sowie die Tarifbindung und Mindeststandards für alle am Glasfaserausbau beteiligten Unternehmen, sowie eine wirksame staatliche Kontrolle.

Vor allem seien die Konzerne gefragt: "Wer Milliarden am Netzausbau verdient, darf sich nicht hinter Subunternehmen verstecken" , sagte Dohn.


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