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Deutsche Unternehmen zurückhaltend: KI-Einsatz im Personalwesen noch selten

Datenschutz-Bedenken und unklare Vorschriften des AI Act lassen deutsche Unternehmen beim Umgang von KI mit Personaldaten vorsichtig sein.
/ Mike Faust
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Der Branchenverband Bitkom hat mehr als 600 Unternehmen zum KI-Einsatz im Personalwesen befragt. (Bild: Bitkom)
Der Branchenverband Bitkom hat mehr als 600 Unternehmen zum KI-Einsatz im Personalwesen befragt. Bild: Bitkom

Obwohl Unternehmen in Deutschland das Potenzial von KI-Anwendungen erkennen, wird die Technologie im Personalbereich bislang noch vergleichsweise selten eingesetzt. Wie der Branchenverband Bitkom in einer Befragung von mehr als 600 Firmen feststellt, ist die Hemmschwelle für den KI-Einsatz im Personalwesen höher als in anderen Unternehmensbereichen.

Zu den Gründen für die Zurückhaltung schreibt der Verband(öffnet im neuen Fenster), dass Unternehmen befürchten, beim Umgang mit vertraulichen Personaldaten gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen, wenn dabei KI verwendet wird. Hinzu kommen Unklarheiten bei der praktischen Umsetzung des AI Acts der EU, der bestimmte KI-Anwendungen im Personalbereich als Hochrisiko-Systeme einstuft.

Der Anteil der Unternehmen, die KI im Personalwesen einsetzen, liegt im unteren zweistelligen Prozentbereich. Zu den häufigsten Einsatzbereichen gehören dabei die individuelle Weiterbildung von Angestellten, das Schreiben von Arbeitszeugnissen, die Einarbeitung neuer Mitarbeiter und die Automatisierung interner Personalanfragen.

Nutzung von KI trotz Zurückhaltung gestiegen

Außerdem wird KI auch für die Bewertung der Arbeitsbelastung und der Arbeitsleistung eingesetzt. Für alle vorgenannten Bereiche besteht bei den übrigen Unternehmen ein großes Interesse, diese zukünftig mithilfe von KI zu bewältigen.

Trotz der immer noch vorherrschenden Zurückhaltung ist die Nutzung von KI im Personalwesen im Vergleich zum Jahr 2024 gestiegen. Rechtliche und datenschutzrelevante Bedenken bremsen das Wachstum laut Bitkom aber erheblich aus. Bereits im November 2025 hatte die EU-Kommission umfangreiche Vorschläge zur Neuregelung von Digitalgesetzen vorgelegt. Diese betreffen auch Änderungen am Datengesetz und der Datenschutz-Grundverordnung.


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