Deutsche Umwelthilfe: Facebook-Gruppen trotz Morddrohungen nicht geschlossen

Im Streit über Gewalt- und Morddrohungen auf Facebook hat der Umweltaktivist Jürgen Resch vor dem Kammergericht Berlin eine Niederlage erlitten. Das Gericht wies das Anliegen des Geschäftsführers der Deutschen Umwelthilfe ab, Facebook zur Schließung zweier Gruppen mit Tausenden Nutzern zu verpflichten (Aktenzeichen: 27 O 97/22).
Dafür gebe es keine rechtliche Grundlage, sagte Richter Oliver Elzer bei der Urteilsverkündung.
Das Kammergericht befasste sich in zweiter Instanz mit Reschs Musterklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Dabei ging es um eine öffentliche Facebook-Gruppe mit rund 50.000 Mitgliedern sowie eine private Gruppe mit etwa 10.000 Nutzern.
Hintergrund sind massive Anfeindungen und Beleidigungen, die in Gewalt- und Mordaufrufen gipfelten.
"Wir verstehen das Begehren" , sagte Richter Elzer. Die Verletzungen von Reschs Persönlichkeitsrechten seien schwerwiegend. Doch könne er dagegen vorgehen: Werde ein entsprechender Inhalt gemeldet, werde er gelöscht.
Dieses Vorgehen bestätigte Meta im Verfahren. Die Schließung ganzer Gruppen, in denen auch legitime Inhalte geteilt würden, gehe dem Gericht hingegen zu weit.
Facebook muss nicht selbst nach Probleminhalten suchen
Resch kündigte an, für ein Grundsatzurteil notfalls bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Das Kammergericht ließ Rechtsmittel zunächst nicht zu. Möglich ist jedoch eine Beschwerde, um doch noch den Weg in die nächste Instanz zu eröffnen.
Bereits vor dem Landgericht Berlin war die Klage erfolglos. Bei der Schließung einer Gruppe sei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt, weil dadurch die Meinungsfreiheit der Mitglieder eingeschränkt werde, die sich korrekt verhielten, entschied das Gericht damals. Dem folgte nun auch das Kammergericht.
Auch mit einem weiteren Antrag scheiterte Resch aus prozessualen Gründen. Er wollte Facebook verpflichten, täglich aktiv nach beleidigenden Inhalten zu suchen und diese zu löschen, falls er sein eigentliches Ziel nicht durchsetzt. Dieser Antrag sei im Verfahren zu spät gestellt worden, sagte Richter Elzer.



