Deutsche Telekom: Super Vectoring für weitere 590.000 Anschlüsse

Während die Telekom weiter ihr Super Vectoring auf fast 22,5 Millionen Anschlüsse ausbaut, geht der Streit darum weiter, wer inhouse den Vorrang bekommt: Vectoring oder FTTB.

Artikel veröffentlicht am ,
Telekom: Netzausbau bis zum grauen Kasten
Telekom: Netzausbau bis zum grauen Kasten (Bild: Deutsche Telekom)

In den vergangenen vier Wochen hat die Deutsche Telekom an 590.000 Anschlüssen die Datenrate mit Super Vectoring auf bis zu 250 MBit/s (Megabit pro Sekunde) erhöht. Das gab das Unternehmen am 5. Juli 2019 bekannt. Die Zahl der Anschlüsse mit bis zu 250 MBit/s steigt damit auf fast 22,5 Millionen.

So haben in den vergangenen vier Wochen unter anderem Bremen, Ludwigsburg (Baden-Württemberg) und St. Ingbert im Saarland mit mehreren Tausend Anschlüssen als auch Klüden (Sachsen-Anhalt), Kunreuth (Bayern) und Velgast (Mecklenburg-Vorpommern) mit mehreren Dutzend Anschlüssen Super Vectoring erhalten. Die Telekom hat durch einfaches Vectoring 43.000 Haushalte auf bis zu 100 MBit/s ausgebaut.

Bei der Bundesnetzagentur in Bonn fand in dieser Woche eine öffentliche mündliche Anhörung zum Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung statt. G.fast wird dort eingesetzt, wo die Glasfaser nur bis in den Keller reicht. Das Übertragungsverfahren G.fast nutzt einen Frequenzbereich für die Signalübertragung, in dem es Überschneidungen mit Vectoring und Super-Vectoring gibt.

Statt der höherwertigen FTTB-Technologie den Vorrang zu geben, gewährt die Bundesnetzagentur nach bisherigem Beschluss (BK3e-15-011) den Anschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz.

Die Telekom hat nach Ansicht der Bundesnetzagentur bei der Frage der Gebäudeverkabelung die "Funktionsherrschaft", also die alleinige Verfügungsgewalt. Der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation) kritisierte, die Telekom dürfe damit höherwertige Glasfaseranschlüsse, die ihr Vectoring-Signal stören, notfalls abschalten.

Der GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen), sieht in der Auffassung der Bundesnetzagentur "eine unzulässige Verletzung der Rechte des jeweiligen Gebäudeeigentümers". Die Endleitung stehe im Eigentum des Grundstückseigentümers und nicht im Eigentum der Telekom. Daher obliege es "allein dem Gebäudeeigentümer, darüber zu entscheiden, wie mit etwaigen technischen Störungen durch verschiedene Breitbandangebote auf der Endleitung umzugehen und welchen Nutzungen dabei gegebenenfalls der Vorrang einzuräumen ist".

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sneaker 07. Jul 2019

Wobei Telekom ja schon seit einigen Jahren auch bei NetCologne mietet, aber nur FTTC...

Faksimile 06. Jul 2019

Aus dem Nutzungsvertrag nach Paragraph 45a TKG, in dem es heisst: " ... sowie an und in...

gast22 05. Jul 2019

Man bezahlt eben den Service und nicht die Gegenstände. Ganz einfach. Würde ich ebenso...

HarunHD 05. Jul 2019

bestell halt bei der telekom die leitung und dann wechsele in zukunft auf andere...



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