Deutsche Telekom: Fast eine Million Ermittlungen zu IP-Adressen pro Jahr
Die Deutsche Telekom hat einen Transparenzbericht über ihre Auskünfte an Sicherheitsbehörden im Jahr 2013 vorgelegt. "Um mehr Transparenz zu gewährleisten, veröffentlicht die Telekom jetzt die jährlichen Zahlen" , erklärte der Konzern(öffnet im neuen Fenster) am 5. Mai 2014. In 946.641 Fällen seien im vergangenen Jahr die Inhaber von IP-Adressen ermittelt worden, damit gegen sie zivilgerichtlich nach Paragraf 101 Urheberrechtsgesetz ermittelt werden konnte. Die Beantwortung dieser Anfragen beanspruche die zuständigen Bereiche der Telekom in besonderem Maße.
Die Anzahl der überwachten Anschlüsse bei der Telekom belief sich auf insgesamt 49.796. Der überwiegende Teil dieser Überwachungen fand aufgrund Paragraf 100a Strafprozessordnung auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung hin statt, dabei wurde sich auch, wenngleich in geringem Maße, auf das Artikel-10-Gesetz für die Geheimdienste berufen.
Die Zahl der Auskünfte über Teilnehmerbestandsdaten betrug 28.162. Hier waren die Anlässe Verdacht auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie "Gefahren für die öffentliche Sicherheit" , weswegen unter anderem die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der militärische Abschirmdienst und der BND anfragten.
Der E-Mail-Dienst Posteo, der als erster einen Transparenzbericht zu Überwachungsmaßnahmen von Sicherheitsbehörden veröffentlichte(öffnet im neuen Fenster) , musste zuvor in einem Rechtsgutachten untersuchen lassen, ob dies deutschen Unternehmen trotz gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten gestattet ist. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass das Veröffentlichen von Transparenzberichten zulässig ist, solange keine Ermittlungen gefährdet würden. Das Benachrichtigen betroffener Nutzer, wie es US-Internetfirmen derzeit planen, sei deutschen Unternehmen allerdings verboten, so Posteo. Hans-Christian Ströbele (Grüne) hatte die Bundesregierung Mitte April zur Rechtmäßigkeit von Transparenzberichten deutscher Anbieter befragt. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort die Ansicht der Gutachter von Posteo bestätigt.
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