Deutsche Telekom: Bundesnetzagentur verschärft Regeln für Vectoring
Die Telekom muss ihre Verträge für das Vectoring der Konkurrenz im eigenen Netz überarbeiten. Die eigene Netzplanung darf nicht bei der Konkurrenz abgucken.

Die Bundesnetzagentur hat die Rahmenbedingungen für den Einsatz der Vectoring-Technologie im Netz der Deutschen Telekom verschärft. Danach muss die Telekom ihre Musterverträge binnen eines Monats ändern und der Bundesnetzagentur erneut zur Prüfung vorlegen.
"Bei unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Telekom vorgelegten Regelungen für den Vectoring-Einsatz in einigen wichtigen Punkten einer Überarbeitung bedürfen", erklärte Jochen Homann, Chef der Bundesnetzagentur.
Die vorgegebenen Änderungen betreffen insbesondere das Vectoring-Register. Die Telekom muss in dem Mustervertrag für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) verbindliche Regelungen zum Schutz der in der Vectoring-Liste enthaltenen Erschließungspläne ihrer Wettbewerber aufnehmen, damit die eigene Netzplanung und der eigene Endkundenvertrieb nicht darauf zugreifen können.
Außerdem sind die Sanktionen bei missbräuchlichen Reservierungen von Kabelverzweigern (KVz) und beim Nicht-Ausbau zuvor reservierter KVz verschärft worden.
Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (Breko), Stephan Albers, sagte: "Die Bundesnetzagentur hat wichtige Punkte des Breko in ihrer nun vorgelegten Teilentscheidung berücksichtigt."
Positiv sei, dass die Telekom dazu verpflichtet werde, eine qualifizierte Eingangsbestätigung nach einer Meldung zur Eintragung in die Vectoring-Liste zu versenden. Verbesserungsbedarf sieht der Breko bei der Ausgestaltung des KVz-Alternativprodukts (KVz-AP) und forderte ausreichende Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten und kritisierte die fehlende Einflussmöglichkeit der Wettbewerber auf die Produktgestaltung.
Bisher ist VDSL maximal mit 50 MBit/s im Download verfügbar, mit Vectoring sollen 110 MBit/s möglich sein. Beim Upload verspricht Vectoring bis zu 40 MBit/s. Der Vectoring-Effekt auf der Kupferleitung nimmt ab einer Leitungslänge von etwa 500 Metern deutlich ab und ist ab einer Leitungslänge von 700 bis 800 Metern praktisch nicht mehr feststellbar.
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Die Telekom gehört ihren Aktionären und die haben verdammt viel Geld für die Aktien...