Deutsche Post: Neuer E-Post-Brief bald mit End-to-End-Verschlüsselung

Was die De-Mail nicht kann, will jetzt der konkurrierende E-Post-Brief ermöglichen: End-to-End-Verschlüsselung, ohne dass die E-Mails kurzzeitig auf den Mailservern entschlüsselt und wieder verschlüsselt werden.

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Werbung für den E-Post-Brief
Werbung für den E-Post-Brief (Bild: Deutsche Post)

Auf der diesjährigen Cebit wird die Deutsche Post einen erweiterten E-Post-Brief vorstellen, der End-to-End-Verschlüsselung leisten soll. Das gab das Unternehmen am 1. März 2013 bekannt. Der E-Post-Brief für Berufsgeheimnisträger soll Ärzten, Anwälten, Sozialarbeitern oder Beamten die Möglichkeit geben, elektronische Kommunikationsmittel geschäftlich zu nutzen, ohne dabei gegen ihre Verschwiegenheitspflicht nach Paragraf 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) zu verstoßen.

Der erweiterte E-Post-Brief ermögliche beispielsweise die Abrechnung privatärztlicher Leistungen oder die Kommunikation zwischen Steuerberatern beziehungsweise Anwälten und ihren Mandanten. Das Produkt sei ab Sommer 2013 verfügbar, erklärte die Deutsche Post.

Ohne weitere Hardware oder zusätzliche Dienstleister könne der Empfänger die Nachrichten automatisch im Browser entschlüsseln. Weitere Angaben zur Form der Verschlüsselung wurden nicht genannt.

Damit komme das Unternehmen auch einer Forderung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Rahmen der De-Mail-Diskussion nach. Wenn der Anwender eine De-Mail an einen anderen De-Mail-Teilnehmer verschickt, wird diese kurzzeitig auf den De-Mail-Servern entschlüsselt und wieder verschlüsselt. Dabei wird die Verbindung zum Nutzer per SSL verschlüsselt, diese Verschlüsselung aber auf Serverseite terminiert. Geschäftskunden, die über ein Gateway an De-Mail angeschlossen sind, können die End-to-End-Verschlüsselung über bestehende Systeme wie S/MIME oder PGP durchführen. Für Privatkunden ist aktuell nur die Möglichkeit gegeben, auf Fileebene verschlüsselte Daten an eine De-Mail als Attachment anzuhängen, etwa mit Truecrypt verschlüsselte Dokumente. Das Sicherheitsunternehmen Secunet hatte die Provider aufgefordert, in ihren Portalen eine Möglichkeit zur End-to-End-Verschlüsselung anzubieten.

Der Innenausschuss des Bundestages hat am 23. Februar 2011 mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das De-Mail-Gesetz beschlossen. Oliver Vossius vom Deutschen Notarverein sagte bei der Anhörung am 7. Februar 2011, er persönlich werde sich De-Mail "nicht antun".

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hb 13. Mär 2013

Der fehlende Zwang kann nur der einzige Kritikpunkt sein. Denn auch De-Mail bietet...

hb 04. Mär 2013

Niemand hält dich davon ab, End-zu-End Verschlüsselung zu nutzen. Womit dein Kommentar...

hb 03. Mär 2013

Selbstverständlich ist sie das. Ja - und eine De-Mail, in der offensichtlich...

hb 02. Mär 2013

Das Problem liegt nicht wirklich in den Programmen, sondern im System. Dass GPG nicht...



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