Depublizierung: Berlin will 7-Tage-Löschfrist für ARD und ZDF abschaffen
Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmt dafür, die Onlineangebote von ARD und ZDF nicht mehr nach sieben Tagen offline zu nehmen. Das wird seit dem Jahr 2009 so praktiziert.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat einen gemeinsamen Antrag von drei Fraktionen angenommen, der die Sieben-Tage-Frist für Inhalte des öffentlich-rechtlichen Internetangebots abschaffen will. Seit dem Jahr 2009 setzt der Rundfunkstaatsvertrag den Onlineangeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio Zeitgrenzen. Sie dürfen Audio- und Videobeiträge in der Regel nicht länger als sieben Tage online lassen, danach sind Beiträge oft nicht mehr auffindbar.
In dem Antrag der Fraktionen der Piraten, Linken und Grünen wird gefordert, in Verhandlungen mit den anderen Bundesländern und der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass Beitragszahler die "öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote über die im Rundfunkstaatsvertrag bisher noch festgeschriebene Sieben-Tage-Frist hinaus abrufen können - online und mobil. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen im Internet Nachrichten, Informationen, Kultur und Unterhaltung anbieten können. Der Schwerpunkt soll auf Bewegtbildern beziehungsweise Tonmitschnitten liegen. Texte sollen die Angebote im Netz angemessen beschreiben, einordnen und ergänzen können. Dieses Angebot ist auch für einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Behinderung unverzichtbar."
CSU-Vizechefin Dorothee Bär hatte sich im Oktober 2012 gegen das Depublizieren ausgesprochen. "Ich sehe keine Logik darin, dass ich die letzten Sendungen von Formaten wie 'We love Lloret' noch Wochen später auf allen Endgeräten problemlos ansehen kann, eine ARD-Reportage über den US-Wahlkampf oder die letzte Bundestagsdebatte aber nach sieben Tagen nirgends mehr legal zu finden ist", sagte sie.
"Beim ZDF wurden 85 Prozent der Inhalte depubliziert", erklärte Peter Weber, Justiziar beim ZDF im Mai 2012 auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland. "Das hat verhindert, dass Enzyklopädien aufgebaut werden, die in Konkurrenz zu Privaten treten." Drei Viertel der Dokumentationen seien depubliziert worden. "Auch wenn es ein steiniger Weg war, sind die Gremien ihrer Rolle gerecht geworden", sagte Weber. "Das Ergebnis bedeutet für alle ein Stück Rechtssicherheit."
Die Berliner Zeitung berichtete im Januar 2013, die unterschiedliche Zeitspanne liege nur zum Teil an rechtlichen Festlegungen. Wenn etwa ein Beitrag von einer externen Produktionsfirma erstellt worden sei, lägen die Rechte für die Onlinevermarktung je nach Vertrag nicht automatisch auch bei dem Sender, der ihn ausgestrahlt habe. Manchmal liege die Entscheidung über die Dauer, für die ein Beitrag online angeboten werde, auch beim Moderator einer Sendung. So soll es Frank Plasberg wichtig sein, dass sein "Hart aber fair" auch noch ein Jahr im Nachhinein zu sehen sei, Günther Jauch soll aber darauf drängen, dass nur die jeweils aktuelle Ausgabe seines Polittalks vom vorherigen Sonntagabend noch verfügbar sei. Noch bevor die neue Sendung starte, müsse die vorherige gelöscht werden.
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Watt? Keine Ahnung, wovon du redest, aber ich schaue schon seit zig Jahren nahezu gar...
Die löschen normalerweise nichts bzw. erst nach Jahren. Ist ohnehin zum Runterladen...
Nein.
Ich hab's mal gegoogelt... Wer sowas kennt, sollte sich echt Gedanken über seinen...