Defensivnotstand: Privater Drohnenabschuss kann gerechtfertigt sein
Wer sich gegen einen Drohnenüberflug über das eigene Grundstück mit Waffengewalt wehrt, kann unter Umständen nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden, heißt es einem Amtsgerichtsurteil.

Das Amtsgericht Riesa hat die Urteilsbegründung für einen Fall veröffentlicht, bei dem ein privater Grundstückseigentümer einen Quadcopter mit einem Luftgewehr beim Überflug über sein Grundstück so stark beschädigte, dass er abstürzte und kaputtging. Der Schaden soll um 1.500 Euro hoch gewesen sein. Der Eigentümer der Drohe verklagte den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung, bekam vor Gericht jedoch nicht recht.
Das Amtsgericht Riesa bestätigte in seinem Urteil vom 24. April 2019 (Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19), dass der Abschuss nach Paragraf 228 BGB gerechtfertigt sei. Der Beklagte habe sich demnach in einem Defensivnotstand befunden. Zuvor fühlten sich nach seiner Aussage seine beiden minderjährigen Kinder von dem Flugobjekt bedroht und hätten dies ihrer Mutter mitgeteilt. Der Drohnenpilot hatte sich wegen des womöglich rechtswidrigen Überflugs selbst angezeigt, wollte jedoch Schadenersatz für die zu Bruch gegangenen Drohne, die mit einem Diabolo-Geschoss vom Himmel geholt wurde.
Der Schütze hatte zunächst nach eigener Aussage laut gerufen, dass die Drohne wegfliegen solle und dann geschossen.
Aus so einer Einzelfallentscheidung generelles Handeln abzuleiten, ist jedoch riskant. Andere Gerichte könnten anders entscheiden und die Verhältnismäßigkeit des Abschusses gegenüber dem Wert der Drohne in ein anderes Verhältnis setzen. Das geht alleine schon aus der Formulierung des Paragrafen 228 BGB hervor: "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht."
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So hand habe ich das, in der Not, auch bei meiner Familie. Falls man in...
Never. Also nicht gegen einen Strahl. Eher Spritzwassergeschützt und vor schwachem Regen.
Beim Raser befindest du dich in der Öffentlichkeit, was das Thema mit der 'Selbstjustiz...
Egal ob es eine DJI oder ein Selbstbau ist, das Ding besteht aus leichtem und dünnen...