Defensivnotstand: Privater Drohnenabschuss kann gerechtfertigt sein

Wer sich gegen einen Drohnenüberflug über das eigene Grundstück mit Waffengewalt wehrt, kann unter Umständen nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden, heißt es einem Amtsgerichtsurteil.

Artikel veröffentlicht am ,
Eine Drohne von unten
Eine Drohne von unten (Bild: Andreas Donath)

Das Amtsgericht Riesa hat die Urteilsbegründung für einen Fall veröffentlicht, bei dem ein privater Grundstückseigentümer einen Quadcopter mit einem Luftgewehr beim Überflug über sein Grundstück so stark beschädigte, dass er abstürzte und kaputtging. Der Schaden soll um 1.500 Euro hoch gewesen sein. Der Eigentümer der Drohe verklagte den Beschuldigten wegen Sachbeschädigung, bekam vor Gericht jedoch nicht recht.

Das Amtsgericht Riesa bestätigte in seinem Urteil vom 24. April 2019 (Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19), dass der Abschuss nach Paragraf 228 BGB gerechtfertigt sei. Der Beklagte habe sich demnach in einem Defensivnotstand befunden. Zuvor fühlten sich nach seiner Aussage seine beiden minderjährigen Kinder von dem Flugobjekt bedroht und hätten dies ihrer Mutter mitgeteilt. Der Drohnenpilot hatte sich wegen des womöglich rechtswidrigen Überflugs selbst angezeigt, wollte jedoch Schadenersatz für die zu Bruch gegangenen Drohne, die mit einem Diabolo-Geschoss vom Himmel geholt wurde.

Der Schütze hatte zunächst nach eigener Aussage laut gerufen, dass die Drohne wegfliegen solle und dann geschossen.

Aus so einer Einzelfallentscheidung generelles Handeln abzuleiten, ist jedoch riskant. Andere Gerichte könnten anders entscheiden und die Verhältnismäßigkeit des Abschusses gegenüber dem Wert der Drohne in ein anderes Verhältnis setzen. Das geht alleine schon aus der Formulierung des Paragrafen 228 BGB hervor: "Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


SanderK 28. Jun 2019

So hand habe ich das, in der Not, auch bei meiner Familie. Falls man in...

Niaxa 28. Jun 2019

Never. Also nicht gegen einen Strahl. Eher Spritzwassergeschützt und vor schwachem Regen.

Marib 28. Jun 2019

Beim Raser befindest du dich in der Öffentlichkeit, was das Thema mit der 'Selbstjustiz...

Niaxa 28. Jun 2019

Egal ob es eine DJI oder ein Selbstbau ist, das Ding besteht aus leichtem und dünnen...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Entlassungen bei Disney
Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant

Intern wurden bei Disney gleich zwei Projekte eingestellt. Das führt zu Entlassungen von etwa 50 Personen.

Entlassungen bei Disney: Kein Prime-Abo für Disney+ und kein Metaverse mehr geplant
Artikel
  1. Discounter: Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro
    Discounter
    Netto reduziert Balkonkraftwerk auf 500 Euro

    Der Lebensmitteldiscounter Netto bietet ein 600-Watt-Balkonkraftwerk mit zwei Modulen für mittlerweile 499 Euro an.

  2. Glasfasernetze: Warum Open Access viel zu selten gemacht wird
    Glasfasernetze
    Warum Open Access viel zu selten gemacht wird

    Die Telekom betont den Willen zu Kooperationen im Festnetz durch Open Access. Laut alternativen Betreibern ist das nicht ehrlich. Doch so einfach ist es nicht.
    Ein Bericht von Achim Sawall

  3. 470 bis 694 MHz: Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos
    470 bis 694 MHz
    Umwidmung der DVB-T2-Frequenz für Militär brächte Funkchaos

    Wenn nur ein Teil der DVB-T2-Frequenzen an Blaulichtorganisationen und das Militär ginge, hätte das weitreichende Folgen auch für den Mobilfunk.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Große Amazon Rabatt-Aktion • MindStar: 6 Grafikkarten günstiger • Fernseher Samsung & Co. bis -43% • Monitore bis -50% • Bosch Prof. bis -59% • Windows Week • Logitech bis -49% • Radeon 7900 XTX 24 GB günstig wie nie • Alexa-Sale bei Amazon • 3 Spiele kaufen, 2 zahlen [Werbung]
    •  /