Debranding: Gericht bestätigt Verkaufsverbot für Fritzboxen
Ein Onlinehändler darf keine gebrauchten Fritzboxen von Unitymedia weiterverkaufen. AVM würde die 20.000 Geräte gerne selbst wieder aufpolieren.

Das Landgericht München hat ein Verkaufsverbot vormals gebrandeter Kabelrouter bestätigt. In dem Urteil werde die Veränderung der Geräte durch den Onlinehändler Woog Media untersagt, teilte der Fritzbox-Hersteller AVM am 14. Mai 2020 mit. Der Händler hatte Zehntausende ausgemusterte Kabelrouter vom Typ Fritzbox 6490 Cable vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufgekauft und anschließend mit einem ungebrandeten Fritz-OS weiterkauft. (Az: Aktenzeichen 17 HK O 1703/20)
Das Gericht hat diese Praxis in einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2020 untersagt. Woog-Media-Geschäftsführer Carlo Faber hoffte anschließend, sich im Hauptsacheverfahren durchsetzen zu können. "Sollte dies wider Erwarten nicht geschehen, müssten wir sehr viele Geräte wohl verschrotten. Das könnten wir nicht verstehen, weil wir ja nur dafür sorgen, dass gebrauchte Geräte voll funktionsfähig sind und sicher weiter benutzt werden können", sagte der Firmenchef auf Anfrage von Golem.de.
Was passiert mit den Geräten?
AVM zeigte sich gegenüber dem im nordrhein-westfälischen Velbert ansässigen Händler zu Gesprächen bereit, was die Weiternutzung der Geräte betrifft. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management", sagte Sprecherin Doris Haar. Prinzipiell unterstütze und begrüße AVM den Verkauf gebrauchter Geräte im privaten Bereich. Auch für diese Geräte würden kostenfreier Support und Updates angeboten. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware", sagte Haar.
Woog hatte die Geräte ursprünglich über einen Zwischenhändler aufgekauft, das Branding entfernt und ein aktuelles, nicht für einen bestimmten Provider modifiziertes Fritz-OS aufgespielt. Solche Geräte können Nutzer nach Wegfall des Routerzwangs auch in Kabelnetzen verwenden. Der Provider Unitymedia, der inzwischen zu Vodafone gehört, tauscht seit einiger Zeit die 6490er-Geräte gegen neuere 6591er aus, damit Nutzer auf den neuen Standard Docsis 3.1 umsteigen können. Bis zur Entscheidung des Landgerichts München soll Woog bereits 10.000 Exemplare verkauft haben. Weitere 20.000 sollen sich im Lager des Händlers befinden.
BGH-Urteil zu Simlock-Entsperrung
AVM berief sich in dem Streit auf das sogenannte Simlock-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004 (Az: I ZR 13/02). Demnach liegt eine unzulässige Produktveränderung vor, wenn durch Simlock gesperrte Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht werden. Durch die Entsperrung werde die ursprüngliche Softwareinformation der Mobiltelefone geändert, was eine Produktveränderung bedeute.
Das Landgericht hat laut AVM festgestellt, dass Woog sich auch nicht auf das Elektrogesetz berufen könne. Dieses Gesetz "bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten". Das Elektrogesetz "ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen", sagte AVM.
Nachtrag vom 14. Mai 2020, 18:18 Uhr
Woog Media will die Entscheidung des Landgerichts anfechten. "Nach der Prüfung des Urteils durch unsere Anwälte haben wir uns entschieden, Berufung einzulegen, weil sich hier grundsätzliche Fragen stellen, welche in dem einstweiligen Verfügungsverfahren von dem Oberlandesgericht München und sodann gegebenenfalls in einem weiteren Verfahren von dem Bundesgerichtshof beantwortet werden müssen", sagte Faber auf Anfrage von Golem.de. Das Gericht hat laut Faber seine Entscheidung mit den Worten begründet: "Es wurde die installierte Firmware durch eine andere Firmware ersetzt, weshalb von einer Änderung der Eigenart dieser Geräte der Klägerin auszugehen ist, ohne dass es dabei darauf ankommt, ob hierdurch die Funktion verschlechtert wurde."
Auch Faber will weiterhin außergerichtlich mit AVM verhandeln: "Wir sind aber nach wie vor offen für Gespräche mit AVM, damit - auch im Interesse der Umwelt - gebrauchte Router verkauft werden können und nicht verschrottet werden müssen."
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Es ging mir hier um die Austauschbarkeit von Firmwares und die ist heutzutage extrem...
Tja dann ist also alle vorhandenen z.B. BMW M3 überall immer gleich? Alle sind schwarz...
Nicht am Anschluss. Nur in der FritzBox. Du kannst dir eigene SIP-Hardware besorgen und...
Aber halt wohl nur die Firmware, die zum Gerät gehört. Nicht einfach irgendeine von AVM?