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Debranding: 20.000 Fritzboxen nach Verkaufsverbot verschrottet

Nach einer Niederlage von Gericht hat ein Online-Händler Tausende Fritzboxen verschrotten lassen.
/ Friedhelm Greis
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Tausende von Fritzbox-6490-Cable-Routern mussten  auf den Schrott. (Bild: AVM)
Tausende von Fritzbox-6490-Cable-Routern mussten auf den Schrott. Bild: AVM

Im Rechtsstreit um ein Verkaufsverbot gebrauchter Fritzboxen hat der Onlinehändler Woog Media seine Niederlage vor Gericht akzeptiert. "Wir haben die Berufung zurückgezogen und werden keine Fritzboxen mit aktualisierter Firmware mehr anbieten, da das Verkaufsverbot nun rechtskräftig ist" , sagte Firmenchef Carlo Faber auf Anfrage von Golem.de und bestätigte damit einen Bericht von Heise.de(öffnet im neuen Fenster) . Sein Unternehmen habe keine andere Wahl gehabt, "als die Router an unseren Lieferanten zurückzugeben" . Der Zwischenhändler Lama Vertrieb teilte auf Anfrage von Golem.de mit: "Es wurden circa 20.000 Geräte zurückgenommen, diese wurden verschrottet." Fritzbox-Hersteller AVM hatte das Verkaufsverbot gerichtlich durchgesetzt.

Woog Media hatte nach eigenen Angaben Zehntausende ausgemusterte Kabelrouter vom Typ Fritzbox 6490 Cable vom Kabelnetzbetreiber Unitymedia aufgekauft und anschließend mit einem ungebrandeten Fritz-OS weiterkauft. Das Landgericht München hatte diese Praxis in einer einstweiligen Verfügung vom 13. Februar 2020 untersagt und das Verkaufsverbot im Mai bestätigt (Az: Aktenzeichen 17 HK O 1703/20). Die damals angekündigte Berufung gegen das Urteil zog der Händler nun zurück.

Woog hatte die Geräte ursprünglich beim Düsseldorfer Zwischenhändler Lama Vertrieb aufgekauft, das Branding entfernt und ein aktuelles, nicht für einen bestimmten Provider modifiziertes Fritz-OS aufgespielt. Solche Geräte können Nutzer nach Wegfall des Routerzwangs auch in Kabelnetzen verwenden. Der Provider Unitymedia, der inzwischen zu Vodafone gehört, tauscht seit einiger Zeit die 6490er-Geräte gegen neuere 6591er aus , damit Nutzer auf den neuen Standard Docsis 3.1 umsteigen können. Bis zur Entscheidung des Landgerichts München soll Woog bereits 10.000 Exemplare verkauft haben. Weitere 20.000 sollen sich im Lager des Händlers befunden haben.

AVM hatte sich gegenüber dem im nordrhein-westfälischen Velbert ansässigen Händler zu Gesprächen bereit gezeigt, was die Weiternutzung der Geräte betraf. "Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management" , hatte Sprecherin Doris Haar gesagt. Prinzipiell unterstütze und begrüße AVM den Verkauf gebrauchter Geräte im privaten Bereich. Auch für diese Geräte würden kostenfreier Support und Updates angeboten. "Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware" , sagte Haar.

BGH-Urteil zu Simlock-Entsperrung

AVM berief sich in dem Streit auf das sogenannte Simlock-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004(öffnet im neuen Fenster) (Az: I ZR 13/02). Demnach liegt eine unzulässige Produktveränderung vor, wenn durch Simlock gesperrte Mobiltelefone ohne Zustimmung des Markeninhabers in den Verkehr gebracht werden. Durch die Entsperrung werde die ursprüngliche Softwareinformation der Mobiltelefone geändert, was eine Produktveränderung bedeute.

Das Landgericht hat demnach festgestellt, dass Woog sich auch nicht auf das Elektrogesetz(öffnet im neuen Fenster) berufen könne. Dieses Gesetz "bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten" . Das Elektrogesetz "ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen" , sagte AVM.

Nachtrag vom 21. September 2020, 12:11 Uhr

AVM machte keine Angaben, ob es zuletzt noch Verhandlungen mit den Händlern über eine Weiternutzung der 20.000 Geräte gegeben hat. "Das Urteil vom Landgericht München I ist rechtskräftig. Über einen möglichen weiteren Austausch mit den Beteiligten geben wir keine weiteren Auskünfte" , sagte Haar am Montag auf Anfrage von Golem.de.


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