Debeka: Versicherung zahlt 1,3 Mio Euro wegen Datenschutzvergehen

Das deutsche Versicherungsunternehmen Debeka muss wegen der unerlaubten Weitergabe von Daten eine Millionenstrafe zahlen. Dieses Verfahren ist damit abgeschlossen, gegen einzelne Mitarbeiter wird aber unter anderem wegen mutmaßlicher Bestechung noch ermittelt.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Hauptsitz der Debeka in Koblenz
Hauptsitz der Debeka in Koblenz (Bild: Debeka)

Wegen Verstößen gegen Datenschutzvorgaben zahlt die Debeka-Versicherung eine Geldbuße von 1,3 Millionen Euro. Vorstand und Aufsichtsrat hätten die Zahlung akzeptiert, teilte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner in Mainz mit. Damit sei dieses Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit beendet, sagte ein Debeka-Sprecher am Hauptsitz Koblenz.

Auf dem Tisch der örtlichen Staatsanwaltschaft liegt der Fall aber weiterhin. Hintergrund sind Ermittlungen gegen Debeka-Angestellte. Ende 2013 war der Vorwurf aufgekommen, einzelne Beschäftigte hätten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bestochen, um an Daten angehender Beamter zu kommen. Wagner warf seinerzeit den Vorstandsmitgliedern der bundesweit aktiven Privatversicherung vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Als Konsequenz setzte die Debeka unter anderem Qualitätsmanager in 26 Geschäftsstellen ein. Seit April dokumentierte sie nach eigenen Angaben zudem die Herkunft der Daten potenzieller Mitglieder lückenlos und schulte Vertriebsmitarbeiter zum Thema Datenschutz.

"Die Vorwürfe um die Weitergabe von Adressen ist somit vom Tisch", sagte ein Debeka-Sprecher. Gegen die Verstöße einzelner Mitarbeiter gehe nun die Staatsanwaltschaft vor. Die Versicherungsmitarbeiter werden den Angaben zufolge der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verdächtigt. In mehreren Bundesländern hatten Polizisten im Juli deshalb mehrere Büros und Privatobjekte durchsucht.

Ende Mai dieses Jahres legte die Finanzaufsicht Bafin außerdem der Versicherung Datenschutzmängel im Umgang mit möglichen neuen Kunden zur Last. Moniert wurde vor allem, dass die Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen und deren Rechtmäßigkeit nicht ausnahmslos aufgezeigt werden könne. Sanktionen wurden allerdings nicht verhängt. Die Versicherung betonte damals, Fehler zu beseitigen.

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