Dating: Parship muss hohe Nachforderung an Exnutzer zurückzahlen

Parship muss einem ehemaligen Kunden 336 Euro zurückzahlen, hat ein Gericht in Hamburg entschieden. Die Dating-Plattform will aber weiter vor dem Oberlandesgericht Hamburg um ihre Forderungen an Kunden streiten, die den Vertrag kündigen.

Artikel veröffentlicht am ,
Parship: Exkunde bekommt Geld zurück.
Parship: Exkunde bekommt Geld zurück. (Bild: Parship/Screenshoot: Golem.de)

Wer bei Parship seinen Vertrag fristgerecht widerruft, muss trotzdem einen Wertersatz zahlen. Gegen diese Praxis hat das Amtsgericht Hamburg in einem Versäumnisurteil entschieden, gab die Verbraucherzentrale Hamburg am 7. Mai 2015 bekannt. Das Amtsgericht hat die Online-Partnervermittler zur Rückzahlung verurteilt und einem ehemaligen Kunden 336 Euro zugesprochen (Aktenzeichen: 49 C 607/14).

Das Urteil wurde im Januar 2015 gefällt und jetzt veröffentlicht. Das Versäumnisurteil erging, weil Parship nicht zum Verhandlungstermin erschien.

Parship-Sprecherin Vitesse Hoepfner sagte Golem.de: "Dies stellt jedoch nicht in Frage, dass wir grundsätzlich einen Wertersatz für die Nutzung unserer Dienstleistung erheben dürfen." Eine laufzeitbezogene Berechnung des Wertersatzes, wie sie von der Verbraucherzentrale Hamburg gefordert wird, würde all jene begünstigen, die massenhaft E-Mails versenden, um binnen kürzester Zeit viele Kontakte zu entwickeln, kommentierte Hoepfner im vergangenen Jahr.

Parship hat Berufung eingelegt

Das Landgericht Hamburg hatte im Juni 2014 auf Klage der Verbraucherzentrale dem Unternehmen untersagt, Kunden, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Hoepfner: "Gegen dieses Urteil hat Parship aber Berufung eingelegt, so dass es nicht rechtskräftig wurde. Die Rechtslage bleibt damit bis zur Entscheidung der nächsten Instanz, dem Oberlandesgericht Hamburg, unverändert."

Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, sagte: "Das Urteil des Amtsgerichts ist überaus erfreulich. Es sollte Betroffenen Mut machen, Klage einzureichen, wenn Parship die Rückzahlung von überzogenen Wertersatzforderungen verweigert". Der Abschluss des Berufungsverfahrens könne noch dauern. Es bestehe daher weiterhin die Gefahr, dass sich Verbraucher durch die hohen Wertersatzforderungen von der Ausübung ihres Widerrufsrechts abhalten lassen.

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tingelchen 08. Mai 2015

Was ist daran richtig das man Geld haben muss um überhaupt die Möglichkeit zu haben vor...

tingelchen 08. Mai 2015

Das ist natürlich ein Problem. Dennoch kann man ja nicht Abrechnen als hätte man...

der_wahre_hannes 08. Mai 2015

Kaum. Das Artikelbild gab's schonmal zu sehen.

NukeOperator 08. Mai 2015

Da gebe ich Dir absolut Recht. Zu langes schreiben führt ihmo dazu, dass man sich der...



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