Datenüberwachung: Die BND-Auslandsaufklärung im rechtsfreien Raum

Bewegt sich der Bundesnachrichtendienst (BND) mit der Weitergabe von Daten aus der Telekommunikationsüberwachung an die NSA im rechtlichen Rahmen? Richter Bertold Huber kommt in einem aktuellen Aufsatz(öffnet im neuen Fenster) in der Neuen Juristischen Wochenschrift zu dem Schluss, die Abhöraktivitäten des Bundesnachrichtendiensts seien verfassungswidrig, weil das Fernmeldegeheimnis nicht nur Deutschen zustehe. Huber ist Mitglied der G-10-Kommission, die im Bundestag die Abhöraktivitäten der Nachrichtendienste kontrolliert. Christoph Gusy vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld dagegen sieht das Post- und Fernmeldegeheimnis nur dann geschützt, wenn der Post- und Fernmeldevorgang im Inland stattfindet. So habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Gusy sagt: "Wenn im Ausland ein solcher Vorgang läuft, ist er grundrechtlich neutral."

Es gibt Gusy zufolge allerdings zwei Ausnahmen: Die eine ist, wenn die Telekommunikation zwar im Ausland stattfindet, aber ein Teilnehmer von Deutschland aus telefoniert. Dann gilt das deutsche Post- und Fernmeldegeheimnis. Das andere ist, dass der Telekommunikationsvorgang im Ausland abläuft, aber die Teilnehmer Deutsche sind. Wenn im Ausland Kommunikation überwacht wird, weiß niemand, wer telefoniert. Ob der Schutz besteht, lässt sich erst feststellen, nachdem überwacht wurde.
Gusy weist außerdem darauf hin, dass der BND nicht alle Gespräche abhört, die er erfasst. Er erfasst zunächst nur die Tatsache der Verbindung, also wer mit wem kommuniziert. Die Anzahl der Gespräche, auf die Auswertungsalgorithmen reagieren, sei "dramatisch geringer" als 500 Millionen. Laut BND handelt es sich nur um 3,6 Millionen. Wobei Gusy sagt: "Ich bin ganz sicher, dass die Zahl der relevanten Kommunikationsvorgänge noch deutlich unter 3,6 Millionen liegt."
"Schwarzes Loch des Rechtsstaates"
Laut Huber ist die Auslandsüberwachung des BND "ein schwarzes Loch des Rechtsstaats" , da weder Erfassung noch Weitergabe der Daten im G-10-Gesetz geregelt sind. Entsprechend ist auch die G-10-Kommission außen vor und der BND hat bei der Auslandsaufklärung freie Hand. Diese Auffassung teilt Gusy. Er sagt: "Die Tätigkeit des BND im Ausland ist generell sehr schwach geregelt. Das gilt auch für die Frage der Überwachung von Wohnungen im Ausland und Ähnlichem. Im Grundsatz handelt der BND im rechtsfreien Raum."
Das Völkerrecht toleriere das im Grundsatz, sagt Gusy: "Man findet keine Norm, in der es heißt, dass keiner gegen den anderen spionieren darf." Dass "man das unter Freunden nicht tut" , sei lediglich eine Art Gentleman-Agreement. Gusy: "Wir wissen ja alle, dass es die Spionage unter Freunden in den letzten 50 Jahren zuhauf gegeben hat."
Schwache Regelungen für Geheimdienste
Die Nachrichtendienste sind nach Gusy grundsätzlich nur an zwei Arten von Rechtsnormen gebunden: zum einen an zwischenstaatliche Abkommen wie etwa das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut, welches das Abhören zum Schutz der eigenen Truppen erlaubt. Zum anderen sind Nachrichtendienste im Ausland an die internationale Menschenrechtsgarantie gebunden. Diese schützen die Privatsphäre nur wenig und erlauben sehr weitgehende Eingriffe in die Telekommunikation.
Problematisch ist der Schutz der internationalen Telekommunikation. Weil etwa im Weltraum keine Grundrechte gelten, kann die Telekommunikation via Satellit (Stichwort "Echelon") ausgespäht werden. Zudem bleiben bei Internetübertragungen die Übertragungswege nicht national. Weil im Ausland das Post- und Telekommunikationsgeheimnis nicht gilt, darf man abhören.
Nur internationale Abkommen können Schutzlücken schließen
Gusy konstatiert: "Wir haben hier einen relativ rechtsfreien Raum, der durch internationale Abkommen geschlossen werden sollte." Das sei aber nicht so einfach, weil die Nachrichtendienste daran wenig bis kein Interesse hätten. Der britische Nachrichtendienst etwa ist weder gerichtlich noch parlamentarisch kontrolliert. In den USA ist die Kontrolle etwas stärker, in Deutschland noch stärker. Gusy: "Das heißt, dass es bei den Staaten ein unterschiedliches Interesse gibt, Rechtsnormen für die Geheimdienste zu schaffen. Das heißt auch, dass der Weg zu internationalen Rechtsnormen sehr schwierig ist."
Grundsätzlich könne das Problem aber nur international gelöst werden, weil sich nur die internationale Lösung auf die Datenbeschaffung beziehen könnte, die in keinem Staat geschieht – wie etwa bei Seekabel auf hoher See oder dem Satelliten im Weltraum. Gusy: "Das ist ein extrem steiniger Weg, weil niemand daran Interesse hat."



