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Datentransport: Keine generelle Zahlungspflicht für Meta bei der Telekom

Durch das Urteil gegen Meta gibt es keine Entscheidung für eine generelle Zahlungspflicht für Daten an Telcos. Golem.de hat eine Bewertung der Bundesnetzagentur eingeholt
/ Achim Sawall
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Touristen im Sommer 2023 am Meta-Hauptsitz in Menlo Park, Kalifornien (Bild: Justin Sullivan/Getty Images)
Touristen im Sommer 2023 am Meta-Hauptsitz in Menlo Park, Kalifornien Bild: Justin Sullivan/Getty Images

Das Urteil des Landgerichts Köln, wonach Meta 20 Millionen Euro für die Bereitstellung von Private Interconnects an die Telekom zahlen muss, ist keine generelle Entscheidung zur Zahlungspflicht von Datentransporten. Das sagte Fiete Wulff, Sprecher der Bundesnetzagentur, Golem.de auf Anfrage.

"Im vorliegenden Fall hat das Gericht eine Entscheidung in einer speziellen vertragsrechtlichen Streitigkeit getroffen. Insofern lassen sich von dieser Entscheidung keine allgemeinen Rückschlüsse auf eine generelle Zahlungspflicht von Datentransporten ableiten" , sagte Wulff.

Inhaltlich ging es laut der Behörde um die Bezahlung für eine Transitleistung im IP-Backbone, die Edge Network Services, einer Meta-Tochterfirma, von der Telekom bezogen hatte. "Transitleistungen werden gegen Entgelt erbracht, wohingegen bei Peering typischerweise keine Zahlungen erfolgen" , betonte Wulff. Meta wird gegen das Urteil wohl Widerspruch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Die Vereinbarung mit der Meta-Tochterfirma Edge Network Services stammt aus der Zeit von Mitte März 2010. Dafür stellte die Telekom zuletzt an sieben Standorten 24 Private Interconnects mit 50 Ports und 5.000 Gigabit/s Datenrate zur ausschließlichen Nutzung der Meta-Dienste Facebook, Instagram und Whatsapp bereit. Meta zahlte ein bandbreitenabhängiges Entgelt von zuletzt rund 5,8 Millionen Euro im Jahr.

DE-CIX sieht keine Verletzung der Netzneutralität

Thomas King, Chief Technical Officer (CTO) vom DE-CIX, erklärte zuvor im Gespräch mit Golem.de: "Jedes größere Unternehmen im Internet betreibt ein eigenes Netz - zum Beispiel Meta, Telekom, Google, Amazon oder X. Damit die Daten zwischen den Netzen ausgetauscht werden können, gibt es verschiedene technische und kommerzielle Möglichkeiten, die in der Internetindustrie Peering und Transit genannt werden."

Bei Transit kaufe sich ein Netz bei einem Internet Service Provider (Transit-Provider) den Zugang zum Internet. Der Transit-Provider habe verschiedene Verträge mit anderen Transit-Providern wie Tier 1 für die Datenweiterleitung in alle Netze des Internets. Dabei würden die Daten durch die Netze der Transit-Provider geleitet, bis sie beim Zielnetz ankämen.

Die Telekom biete typischerweise Private Paid Peering an. Für die direkte Zusammenschaltung verlange der Konzern eine Gebühr. "Offensichtlich waren Meta und die Telekom auf diese Weise zusammengeschaltet. Unserer Auffassung nach verstößt ein direkter Vertrag der Telekom mit Meta nicht gegen die Netzneutralität" , sagte King.


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