EU-Datenschutzreform: Einigung auf Öffnungsklauseln für die Verwaltung
Im Streit um die EU-Datenschutzreform gibt es der Regierung zufolge "große Fortschritte". Unklar sei noch, wie das "Recht auf Vergessen" geregelt werden soll.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Streit um die Datenschutzreform angenähert. Es habe "große Fortschritte" in den Verhandlungen gegeben, sagte der CDU-Minister bei der Vorstellung der Digitalen Agenda der Bundesregierung am Mittwoch in Berlin. Bei den jüngsten Beratungen im Juli sei erreicht worden, dass die Datenschutzreform auch für den öffentlichen Bereich gelte, sagte de Maizière.
Umfassende Ausnahmeregelungen für Bereiche wie Gesundheit, Renten, Steuern und Beschäftigte seien "nicht vernünftig". Durch Öffnungsklauseln werde aber sichergestellt, "dass die Datenschutzstandards, die für uns wichtig sind, auch weiterhin gelten können", sagte der Minister. Der öffentliche Anwendungsbereich sei damit "quasi geklärt".
Diskutiert werde hingegen weiterhin die Frage nach der "Internettauglichkeit" der Reform. Mit Blick auf das umstrittene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Recht auf Vergessen sagte de Maizière: "Dieses Urteil haben zunächst alle bejubelt. Jetzt stellen wir fest, dass ein Sachbearbeiter von Google eine Abwägung vornimmt zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Meinungsfreiheit." Dieser Abwägungsprozess müsse in der europäischen Datenschutzverordnung öffentlich geregelt werden und könne nicht einem Privatunternehmen überlassen bleiben. Das EuGH-Urteil habe allerdings dazu beigetragen, dass das sogenannte Marktortprinzip inzwischen geklärt sei. Diesem Prinzip zufolge sind die europäischen Datenschutzregeln auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmen, das seine Dienste in Europa anbietet, seinen Sitz außerhalb der EU hat und die Daten beispielsweise in den USA verarbeitet.
Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass die Datenschutzreform im kommenden Jahr verabschiedet werden kann. Datenschützer hatten allerdings gehofft, dass sich die Mitgliedsstaaten noch vor den Europawahlen vom Mai auf ihre Position würden einigen können. Das EU-Parlament hatte bereits im März mit großer Mehrheit eine eigene Verhandlungsposition festgelegt. Allerdings will das Parlament ebenfalls das Google-Urteil berücksichtigen. "Wir haben uns bereits intensiv mit dieser Frage in Folge des Urteils befasst, und ich sehe auch, dass wir eine Klarstellung bedürfen, die bislang nicht notwendig war", hatte Verhandlungsführer Jan Philipp Albrecht im Juli auf Anfrage von Golem.de gesagt. Aus Sicht des EU-Parlaments sei völlig klar gewesen, dass das Widerspruchsrecht mit anderen Grundrechtspositionen abgewogen werden müsse.
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