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Datenschutzbestimmungen: EU-Datenschützer knöpfen sich Google vor

Die europäischen Datenschutzbeauftragten wollen sich genauer ansehen, wie Google mit Nutzerdaten umgeht. Sie haben dazu eine Task Force gegründet, der auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar angehört.
/ Jens Ihlenfeld
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Johannes Caspar (Bild: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Johannes Caspar Bild: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Da Google auf die Bedenken der europäischen Datenschützer nicht ausreichend eingegangen ist, wollen diese Googles Umgang mit Nutzerdaten nun genauer prüfen. Die Datenschutzbehörden in Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Großbritannien und Deutschland bilden dazu eine Task-Force. Deutschland ist mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vertreten.

Caspar kündigte seinerseits eine Kontrolle von Googles Verarbeitungspraxis der Nutzerdaten an. Den Hintergrund bilden die neuen Datenschutzbestimmungen Googles, die Google trotz erheblicher Bedenken der europäische Datenschützer im März 2012 durch Google in Kraft gesetzt hat. Google lässt sich darin das Recht einräumen, die Daten, die von jedem einzelnen Nutzer in den zahlreichen Diensten Googles anfallen, umfassend und dienstübergreifend auszuwerten, ohne die Verarbeitungszwecke klar und für den Nutzer transparent zu benennen. Google werde so eine umfassende Auswertung von Nutzerdaten ermöglicht, die in erheblicher Weise zu einer Profilbildung Betroffener beitragen könne, so Caspar. Für Nutzer sei nicht erkennbar, welchen Umfang und Inhalt seine Einwilligung für die Verarbeitung seiner Daten hat.

"Detaillierte Analysen, die die französische Datenschutzbehörde CNIL im Auftrag der Artikel-29-Datenschutzgruppe in den letzten Monaten erstellt hat, lassen durchaus Zweifel erkennen, ob nach der Änderung der Privatsphäre-Bestimmungen die Verarbeitung von Nutzerdaten durch Google auf einer zulässigen Grundlage erfolgt. Die Mitglieder der EU-Task-Force werden dies nun nach Maßgabe der verschiedenen nationalen Rechtsvorschriften untersuchen. Sollten sich die datenschutzrechtlichen Bedenken bestätigen, können entsprechende aufsichtsbehördliche Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten ergriffen werden" , so Caspar(öffnet im neuen Fenster) .


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