Datenschutzbeauftragte: Missbrauch von Polizeidatenbank in Berlin
In einem Fall nutzte eine Polizistin die Datenbank Poliks, um Ex-Freundinnen ihres neuen Partners aufzusuchen.

Polizeibeamte in Berlin haben in mehreren Fällen das landeseigene Datenbanksystem Poliks missbraucht, um aus privaten Gründen Personen auszuforschen. Einige besonders drastische Fälle sind im Jahresbericht der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk beschrieben, der vergangene Woche präsentiert wurde.
Eine Polizistin nutzte die Datenbank, "um die Ex-Freundinnen des neuen Lebensgefährten ausfindig zu machen und sie anschließend zu Gesprächen aufzusuchen", so der Datenschutzbericht. Ein Polizist hatte über die Datenbank Informationen über alle Personen abgefragt, die mit ihm im selben Haus wohnen. Ein Polizeibeamter hatte zahlreiche Abfragen für Personen aus seinem Freundeskreis durchgeführt.
33 Bußgeldverfahren, neun Bußgelder
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 33 Bußgeldverfahren in diesem Zusammenhang eingeleitet. In neun Fällen wurden Bußgelder fällig, viele Verfahren laufen noch.
Im Jahr 2018 sorgte ein Fall für Aufmerksamkeit, bei dem ein Polizist Daten über Angehörige der linken Szene nutzte, um Drohbriefe an Personen zu schicken. Das sorgte dafür, dass sich die Berliner Datenschutzbehörde den Umgang mit Poliks genauer ansah.
Bereits im Jahresbericht 2019 beklagte der Datenschutzbericht zahlreiche Probleme. So wurden Löschfristen nicht eingehalten, die Polizei-eigene Kontrollinstanz beurteilte die Datenschutzbeauftragte als "offensichtlich nicht effektiv, weil bisher in keinem einzigen Fall Unregelmäßigkeiten oder unberechtigte Zugriffe festgestellt worden sind".
Eine Kontrolle sei auch dadurch erschwert, dass eine Abfrage auch ohne Angabe von konkreten Gründen erfolgen konnte. So bestand die Möglichkeit, nichtssagende Gründe wie "Vorgangsbearbeitung" oder "sonstiger Grund" anzugeben.
Die wenig unzweideutige Schlussfolgerung des Datenschutzberichts lautete damals: "Das derzeitige System der Personensuche ist rechtswidrig. Das Gesetz schreibt vor, dass Abfragen aus Poliks auch hinsichtlich ihrer Begründung protokolliert werden müssen."
83 Abfragen nach Helene Fischer
Auch in anderen Bundesländern gibt es immer wieder Kontroversen um unberechtigte Abfragen von Polizeidatenbanken. So gab es 2019 Berichte, dass hessische Polizeibeamte 83 mal Informationen über Helene Fischer abfragten, die in Frankfurt ein Konzert gab.
Dass die Abfragen in Hessen überhaupt kontrolliert wurden, hatte aber einen weitaus ernsteren Hintergrund: Seda Basay-Yildiz, die als Rechtsanwältin Angehörige des NSU-Opfers Enver Simsek vertritt, erhielt Drohschreiben von Rechtsextremen. Kurz zuvor waren ihre Daten von einem Polizeicomputer aus abgerufen worden.
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Du parkst falsch, Datenbank, den wer zu oft falsch parkt, kann auch mal mehr als das...
Sie hat die Freundinnen ihre EX aufgesucht. Bestimmt nicht um über Vorzüge und Hobbys...
... nein wer hätte das gedacht, eine völlig neue Erkenntnis. Wenn jemand leichten Zugang...