Datenschutzbeauftragte: Keine Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel

Die deutschen Datenschützer wollen ein neues Gesetz stoppen, das Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel ermöglichen soll.

Artikel veröffentlicht am ,
Was passiert mit personenbezogenen Daten?
Was passiert mit personenbezogenen Daten? (Bild: Sean Gallup/Getty Images Europe)

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten fordert den Bundesrat auf, dem umstrittenen Gesetzentwurf für ein neues Melderecht nicht zuzustimmen. Das gaben die Datenschützer am 24. August 2012 bekannt. Einfache Melderegisterauskünfte für Werbung und Adresshandel dürften "ausnahmslos" nur mit Einwilligung der Meldepflichtigen möglich sein. Auch sollen Bürger bei "sonstigen einfachen Melderegisterauskünften widersprechen können. Dies gilt auch für den Online-Abruf der Meldedaten, bei dem das bisher geltende Widerspruchsrecht im Gesetzentwurf gestrichen wurde".

In einem Gesetzentwurf vom September 2011 hieß es noch, die Weitergabe von Namen, akademischen Titeln und Anschriften sollte nur nach Zustimmung möglich sein. Offenbar im Interesse der Direktmarketing- und Inkasso-Unternehmen änderte die Bundesregierung die Formulierung. Aus dem Opt-in, also der ausdrücklichen Zustimmung, wurde ein Opt-out. Dieses Opt-out gilt laut Gesetzestext zudem nicht, "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".

Burkhard Peters von der Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein kommentierte: "Die Gesetzesüberschrift klingt fortschrittlich und modern: Fortentwicklung des Meldewesens. In Wahrheit handelt es sich um einen echten Rückschritt ins Mittelalter des Datenschutzes. Nicht nur haben CDU und FDP den ursprünglichen Entwurf verschlimmbessert, sie wollten ihn auch noch en passant durch das Bundestagsplenum schleusen, in der Hoffnung, es bekommt während der Europameisterschaft niemand so richtig mit." Die Grünen unterstützen darum einen Antrag der Piratenpartei gegen das Gesetz. "Dieses Gesetz muss in der jetzigen Form verhindert werden. Den in dem Gesetz enthaltenen Kotau vor der Werbewirtschaft und den Inkassounternehmen werden wir nicht hinnehmen."

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