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Gesetz: Datenschutzbeauftragte will Behörden zu Transparenz zwingen

Die Datenschutzbeauftragte von Brandenburg, Dagmar Hartge, plädiert für ein neues Gesetz, um Behörden zu mehr Transparenz zu zwingen.
/ Andreas Fischer , dpa
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Dagmar Hartge, die Datenschutzbeauftragte von Brandenburg, will endlich ein Transparenzgesetz. (Bild: LDA Brandenburg)
Dagmar Hartge, die Datenschutzbeauftragte von Brandenburg, will endlich ein Transparenzgesetz. Bild: LDA Brandenburg

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge sieht im Land erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Transparenz von öffentlichen Stellen und Behörden. Es fehle weiterhin eine Verpflichtung der Behörden, offene Daten anzubieten, sagte Hartge am 22. Mai in Potsdam.

Hochgesteckte Ziele der Landesregierung hin zu mehr öffentlich zugänglichen Informationen sind aus Sicht Hartges auch deshalb nicht erreichbar, weil keine zusätzlichen Mittel etwa für Personal bereitgestellt wurden.

Das Land wolle bereits vorhandene Daten eigentlich so veröffentlichen, "dass sie von jeder Person frei von Lizenzgebühren genutzt, weiterverbreitet und weiterverwendet werden dürfen" .

So stehe es zumindest in der Strategie der Landesregierung hin zu mehr öffentlichen Daten. Die Daten sollten abgerufen werden können, "um einen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Mehrwert zu schaffen" .

Kein Transparenzgesetz in Sicht

Ein Transparenzgesetz sei jedoch nicht in Sicht, erklärte Hartge. Ein solches Gesetz könne die "aktive Veröffentlichung herkömmlicher Dokumente in einem Transparenzregister" regeln.

Auf ihrer Webseite schreibt die Datenschutzbeauftragte(öffnet im neuen Fenster) , dass " das ein zentrales Element zur Regelung des Informationsflusses von staatlichen Stellen " sei. Moderne Transparenzgesetze würden die "Informationen über ein Register im Internet voraussetzungs- und kostenlos zur Verfügung" stellen.

Es genüge aber nicht, einfach offene Daten ins Netz zu stellen, ergänzte Hartge in Potsdam. Es bedürfe einer Vernetzung der Akteure und nicht zuletzt einer anschaulichen Aufbereitung, um die Nutzung von Open Data zu fördern.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz kümmert sich auch um die Durchsetzung von berechtigten Forderungen nach Akteneinsicht. "In den beiden zurückliegenden Berichtsjahren betrug die Erfolgsquote der Beschwerdeverfahren 50 Prozent" , führte Hartge aus. So habe die Akteneinsicht ganz oder teilweise gewährt oder auf die Erhebung von Kosten verzichtet werden können.


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