Datenschutzbeauftragte: Ermittlungen gegen Marit Hansen eingestellt
Mehr als drei Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen eines angeblichen Abrechnungsbetrugs bei den schleswig-holsteinischen Datenschützern. "Pleiten und Pannen" hätten die Aufklärung verzögert, kritisiert die betroffene Marit Hansen.

Die Kieler Staatsanwaltschaft hat ein Verfahren gegen die schleswig-holsteinische Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen nach dreieinhalb Jahren eingestellt. Eine Schuld wäre als gering anzusehen und es bestehe kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung, teilte die Behörde nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa mit. Auf die Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters war die Staatsanwaltschaft einem Anfangsverdacht des Betruges bei der Abrechnung von Förderprojekten nachgegangen. "Die Ermittlungen bestätigten diesen Verdacht weitestgehend nicht", sagte die Staatsanwaltschaft.
"Jeden konkreten Vorwurf, der mir genannt wurde, konnten wir schnell aufklären - die Behauptungen des Ex-Mitarbeiters waren aus der Luft gegriffen", teilte Hansen am Dienstag zur Verfahrenseinstellung mit und fügte hinzu: "Allerdings hat sich die Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen sehr viel Zeit gelassen: mehr als dreieinhalb Jahre! Dafür fehlt mir jedes Verständnis." Sie habe immer wieder darum gebeten, die Ermittlungen voranzubringen. "Vier Verzögerungsrügen habe ich eingereicht, doch jedes Mal blieben sie ohne Antwort und vor allem anscheinend ohne Effekt", sagte die Datenschützerin.
Anzeige wegen falscher Verdächtigung
Auslöser des Verfahrens war laut Hansen ein Ex-Mitarbeiter, dessen Anstellung im Streit geendet und der auch eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz geführt habe. Bei dessen Weggang habe er einem Bekannten in der Staatsanwaltschaft seine Strafanzeige übergeben und darin behauptet, Projekte würden vorsätzlich fehlerhaft abgerechnet.
Die parteilose Informatikerin Hansen war im Juli 2015 vom schleswig-holsteinischen Landtag zur Landesdatenschutzbeauftragten gewählt worden. Hansens Vorgänger Thilo Weichert war nicht beschuldigt worden. Bei den Vorwürfen soll es um die Abrechnung von Projektförderanträgen gegangen sein, die das Referat Privacy by Design bei EU-Institutionen und Bundesministerien eingeworben habe. Das Referat war von Hansen gegründet worden und wurde auch nach der Wahl zur Landesdatenschutzbeauftragten von ihr geleitet.
Nach Ansichts Hansens haben "Pleiten und Pannen" das Ermittlungsverfahren begleitet. Wichtige Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens hätten keinen angemessenen Stellenwert erhalten. Dazu hätte gehört, das Verfahren zielführend voranzubringen und Verzögerungen zu vermeiden. Auch hätte sie mehr Informationen über konkrete Vorwürfe erwartet. Gegen den ehemaligen Mitarbeiter hat Hansen selbst Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt. Sie hofft, "dass die Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige, die sie über die letzten Jahre zurückgestellt hat, nun zügig bearbeitet".
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