Datenschutzbeauftragte: Berlin soll Corona-Warn-App erlauben
Berlin solle die Corona-Warn-App als Alternative zu Luca-App und Papierlisten zum Einchecken erlauben, fordert die Datenschutzbehörde.

Derzeit müssen in Berlin die Kontaktdaten von Veranstaltungs- oder Restaurantbesuchern erfasst werden, beispielsweise mit Papierlisten oder der Luca-App. Das Einchecken mit der Corona-Warn-App (CWA) ist hingegen nicht erlaubt. Ein Umstand, der sich dringend ändern müsse, appelliert die Berliner Datenschutzbehörde.
Der Berliner Senat solle die "Corona-Warn-App als datensparsame und effektive Alternative für die Unterbrechung von Infektionsketten rechtlich" in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankern, schreibt die Datenschutzbehörde in einer Pressemitteilung (PDF). Deren Einsatzmöglichkeit sehe auch die Reform des Infektionsschutzgesetzes vor, die gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden sei.
Wie bei der umstrittenen Luca-App ist auch mit der Corona-Warn-App ein Check-In über QR-Codes an einem Ort möglich. Im Unterschied zu Luca werden jedoch keine persönlichen Daten erfasst und gespeichert. Entsprechend können Behörden auch nicht auf die Kontaktdaten der Besucher zugreifen.
Das ist allerdings auch nicht notwendig, da die Corona-Warn-App ihre Nutzer direkt über Kontakte mit Infizierten informieren kann. "Durch eine neue Funktion können Veranstaltende mittlerweile auch dann über Risikokontakte informieren, wenn sich die infizierte Person selbst nicht über die Corona-Warn-App eingecheckt hatte", erklärt die Datenschutzbehörde.
Corona-Warn-App entlastet Behörden
Die Berliner Gesundheitsämter seien bei der Kontaktnachverfolgung wiederholt an ihre personellen Grenzen gelangt und die erhobenen Daten seien entweder gar nicht, sehr verspätet oder nur in Teilen genutzt worden, betont die Datenschutzbehörde. Auch hier könne die Corona-Warn-App unterstützten, da sie nicht nur datensparsam, sondern auch schnell warne.
"Der Berliner Verordnungsgeber sollte klarstellen, dass das Einchecken per Corona-Warn-App als Alternative zur Kontaktdatenerfassung genutzt werden kann. Hier sollte das Land Berlin den jüngsten Beschlüssen auf Bundesebene folgen", sagte Volker Brozio, kommissarischer Dienststellenleiter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Sachsen und Baden-Württemberg erlauben das Einchecken mit der Corona-Warn-App bereits in ihren Länderverordnungen. Seit kurzem erlaubt die CWA zudem die Mitnutzung der QR-Codes der Luca-App.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Kein Wunder, wenn Du Dich zuvor über Dein Privathandy als Infiziert gemeldet hast :D
Ist es Dir lieber, Du hättest GAR NICHTS von den Kontakten mit Infizierten erfahren?
a) Man darf die CWA-Codes ja zusätzlich aufhängen. Mann muss nur kontrollieren, dass die...