Datenschutzaufsicht: VG-Wort-Zählpixel ist "datenschutzrechtlich unbedenklich"
Akademie.de nannte die Zählpixel der VG Wort, mit denen die Klicks auf Artikel in Onlinemedien gezählt werden, "Wanzen" und warnte vor ihrem Einsatz. Doch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht sieht das anders.

Die Nutzung des Zählpixels der VG Wort auf Webseiten verstößt nicht gegen geltendes Datenschutzrecht. Das gab die Verwertungsgesellschaft am 5. Dezember 2013 unter Berufung auf das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht bekannt (PDF). Akademie.de, ein Onlinemagazin und E-Learning-Anbieter, hatte Mitte Oktober erklärt, dass das Metis-System "gleich mehrfach" gegen Datenschutzrecht verstößt und sich dabei auf eine Antwort des Berliner Landesdatenschützers bezogen. Mit dem Meldesystem für Texte auf Internetseiten (Metis) ist es möglich, Tantiemen für Texte im Internet an Autoren und Verlage auszuschütten.
Eine Sprecherin der VG Wort erklärte Golem.de: "Wir wissen auch nicht, ob von dem Berliner Beauftragten ein formeller, schriftlicher Bescheid erging oder nicht. Uns wurde auch nicht bekanntgegeben, auf welcher Tatsachenbasis die zitierte Einschätzung getroffen wurde."
Der Berliner Datenschützer war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Akademie.de-Geschäftsführer Dietrich von Hase hatte behauptet, dass "die von den VG-Wort-Zählwanzen erfassten personenbezogenen Metadaten der WWW-Leser zunächst mit voller IP-Nummer, einem Zwei-Jahres-Langzeit-Cookie der VG Wort, der Linkinformation über den gerade gelesenen Text und weiteren Angaben offen durchs Netz an den VG-Wort-Zählserver geschickt" würden.
Das Ergebnis der Prüfung der Münchner Datenschützer ergab jedoch laut VG Wort, "dass das Metis-System, so wie es derzeit eingesetzt wird, datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Das VG-Wort-Verfahren stellt sicher, dass einzelne Nutzer oder deren Leseverhalten nicht ermittelbar sind, wenn die Anzahl der Textaufrufe gezählt wird, da alle erfassten Daten sofort sicher verschlüsselt werden. Damit erhebt die VG Wort mit den Zählpixeln keine personenbezogenen Daten." Der Verwertungsgesellschaft ginge es nach eigenen Angaben auch nur darum, für online veröffentlichte Texte die Verteilung der gesetzlichen Vergütung für Urheber und Verlage sicherzustellen. Die Zählpixel dienen dabei nur als eine Art elektronische Strichliste zur Ermittlung der Kopierwahrscheinlichkeit. Die Verlage müssten kein Opt-out-Verfahren für die Nutzer anbieten. Ein allgemeiner Hinweis auf die Metis-Zählpixel in der Datenschutzerklärung der Website sei ausreichend.
Nachtrag vom 6. Dezember 2013, 18:04 Uhr
Der Berliner Landesdatenschützer Alexander Dix sagte Golem.de: "Wir hatten Kontakt mit Akademie.de, sind aber unrichtig beziehungsweise unvollständig zitiert worden. Wir haben das Zählpixel datenschutzrechtlich als problematisch bezeichnet, aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies letztlich nur vom bayerischen Landesamt für Datenschutz zu beurteilen ist."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Ein nicht externer Zählpixel ist sinnlos. Da kann ich auch gleich direkt am Server die...
Ich brauch kein Ghostery. Request Policy und schon gibt es keinerlei Verbindungsaufbau...
Und warum lässt du es zu?
Den Pixel können die sich an die Backe kleben. Bei mir wird nix gezählt! xD