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Datenschutzabkommen: USA wollen Klagen von EU-Bürgern zulassen

Die EU spricht von einem Durchbruch in den Verhandlungen. Die USA wollen EU-Bürgern die gleichen Rechte wie US-Amerikanern einräumen, wenn sie gegen die falsche Verwendung persönlicher Daten in Strafverfahren klagen wollen.
/ Friedhelm Greis
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Zufrieden mit der Gleichstellung von EU-Bürgern: EU-Justizkommissarin Reding (Bild: John Thys/AFP/Getty Images)
Zufrieden mit der Gleichstellung von EU-Bürgern: EU-Justizkommissarin Reding Bild: John Thys/AFP/Getty Images

Nach dreijährigen Verhandlungen mit den USA über ein Rahmenabkommen zum Datenschutz hat die EU einen Durchbruch erzielt. US-Justizminister Eric Holder kündigte am Mittwoch an(öffnet im neuen Fenster), dass US-Präsident Barack Obama in Zusammenarbeit mit dem Kongress ein Gesetz erlassen wolle, das EU-Bürgern die Möglichkeit gebe, gegen die Veröffentlichung persönlicher Daten durch US-Behörden Rechtsmittel in den USA einzulegen. Diese Möglichkeit sei notwendig, um den Rahmenvertrag zum Datenschutz im Strafverfolgungsbereich ("Data Protection Umbrella Agreement") mit der EU erfolgreich abschließen zu können.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding begrüßte die Ankündigung Holders(öffnet im neuen Fenster). Diese sei ein Schritt in die richtige Richtung. Damit werde der Weg frei gemacht für den Rahmenvertrag, der die Weitergabe von Daten für Strafverfolgungszwecke zwischen der EU und den USA regeln soll. Als Beispiel für den Nutzen einer solchen Vereinbarung nennt die EU den Fall, dass der Name eines EU-Bürgers identisch mit dem Namen eines Verdächtigen in einem transatlantischen Kriminalverfahren sein könnte. Dies könne dazu führen, dass der betroffene EU-Bürger auf "Schwarze Listen" in den USA gerate und möglicherweise nicht mehr dort einreisen könne oder gar verhaftet werde. EU-Bürger müssten daher die Möglichkeit haben, die Entfernung ihres Namens aus solchen Datenbeständen zu erreichen. Dies sei US-Bürgern in der EU bereits möglich.

Die Verhandlungen über den Rahmenvertrag hatten am 29. März 2011 begonnen. Bis dato gab es 20 Verhandlungsrunden, zuletzt Anfang Juni 2014. Der Vertrag soll nur den Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern in den USA regeln. Die eigentliche Weitergabe der Daten wird dadurch noch nicht autorisiert.


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