Datenschutz: Zahl der Behördenzugriffe auf Konten steigt

Behörden in Deutschland haben im bisherigen Jahresverlauf häufiger auf Konten von Bürgern zugegriffen als im Vorjahreszeitraum. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten gefällt das nicht - er fordert eine Überprüfung der rechtlichen Grundlage.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Eine mögliche Alternative zu einem Bankkonto
Eine mögliche Alternative zu einem Bankkonto (Bild: Pixabay/Pixabay-Lizenz)

Die Zahl der Zugriffe von Behörden auf Konten von Bürgern ist einem Medienbericht zufolge in den ersten neun Monaten des Jahres 2019 gestiegen. Wie die Welt am Sonntag berichtet, beantwortete das Bundeszentralamt für Steuern in dem Zeitraum 688.608 Anfragen. Das seien 100.000 mehr als in den ersten neun Monaten 2018, schrieb die Zeitung unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

Datenschützer fordern eine Überprüfung der rechtlichen Grundlage. "Ich halte eine Evaluierung des Kontenabrufverfahrens für dringend notwendig", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber der Welt am Sonntag. Jeder Kontenabruf sei ein "Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung."

Bundesdatenschutzbeauftragter regt Untersuchung der Hintergründe an

Da vor allem die Zahl der Abrufe durch Gerichtsvollzieher seit Jahren steige, müsse man sich ernsthaft fragen, ob "die aktuelle Ausgestaltung dieses aus ordnungspolitischen Gründen eingeführten Instruments noch verhältnismäßig" sei. Kelber sieht die Gefahr von Personenverwechslungen, zudem fehle ein Schwellenwert.

Mit dem Kontenabrufverfahren sollen unter anderem Steuerbetrug und Sozialmissbrauch verfolgt werden. Es steht nach Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern unter anderem Finanz- und Sozialbehörden sowie Gerichtsvollziehern zur Verfügung.

Das Ergebnis dieser Abrufe enthält demnach die Kontenstammdaten. Kontobewegungen oder -stände können nicht ermittelt werden. Aufgrund größerer Zugriffsrechte für Behörden ist die Zahl der Abfragen in den vergangenen Jahren gestiegen.

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