Datenschutz: Whatsapp plant rechtskonforme Datenweitergabe an Facebook
Die Weitergabe von Nutzerdaten zwischen Whatsapp und Facebook ist innerhalb der EU unzulässig. Doch der US-Konzern gibt nicht auf und könnte bald einen neuen Versuch starten.

Der Messagingdienst Whatsapp will die Daten seiner Nutzer künftig auf Basis der neuen EU-Datenschutzverordnung dem Mutterkonzern Facebook weiterleiten. Das geht aus einer Erklärung des Dienstes hervor, die mit der britischen Datenschutzbeauftragten Elizabeth Denham vereinbart wurde. Das Unternehmen teilte in einer achtseitigen Verpflichtungserklärung (PDF) mit, bislang keinerlei Daten europäischer Nutzer mit Facebook-Firmen für eine kommerzielle Nutzung ausgetauscht zu haben.
Nach Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 sei jedoch "beabsichtigt", einen Datenaustausch auf Grundlage der neuen Datenschutzregeln zu starten. Der Messengerdienst räumte zudem ein, dass Facebook-Unternehmen die Nutzerdaten bereits verarbeiten würden, um Whatsapp "in den Bereichen Infrastruktur, Analyse und Monetarisierung" zu unterstützen.
Die britische Datenschutzbehörde war nach einer anderthalbjährigen Untersuchung zu dem Schluss gekommen, dass es Whatsapp derzeit an einer rechtlichen Grundlage fehlt, die Daten von EU-Bürgern an Facebook weiterzuleiten. Zudem habe Whatsapp die Nutzer nicht in angemessener Weise über das Teilen der Daten informiert. Die Weitergabe von Daten bereits bestehender Nutzer sei außerdem unvereinbar mit dem Zweck, für den sie ursprünglich erhoben worden seien. Hätte Whatsapp die Daten tatsächlich weitergeleitet, hätte der Dienst gegen die beiden ersten Prinzipien des britischen Datenschutzgesetzes verstoßen, schreibt Denham.
"Volle Übereinstimmung" mit EU-Recht
Auf Basis dieser Untersuchung verpflichtete sich Whatsapp nun, die Daten europäischer Nutzer nicht zur kommerziellen Nutzung an Facebook und dessen Tochterfirmen weiterzuleiten, bevor die Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist. Danach sollen die Daten nur "in voller Übereinstimmung" mit den Erfordernissen der Verordnung weitergeleitet werden. Das gelte sowohl für die Rechtsgrundlage als auch für die Information der Nutzer.
Diese Aussage dürfte bedeuten, dass Whatsapp demnächst die Nutzer um Zustimmung bitten dürfte, die Daten an Facebook weiterzuleiten. Das sogenannte Kopplungsverbot der Verordnung untersagt jedoch, die Datenweitergabe an die Nutzung des Dienstes zu koppeln. Whatsapp versicherte in der Erklärung, vor Beginn der geplanten Datenweitergabe mit der zuständigen Datenschutzbehörde zu kooperieren.
Der Messengerdienst hatte im August 2016 angekündigt, nach der Übernahme durch Facebook die Telefonnummern seiner Nutzer sowie Informationen zur Nutzungshäufigkeit an das weltgrößte soziale Netzwerk weiterzugeben. Datenschützer, wie der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar, hatten dieses Vorgehen von Anfang an kritisiert und die damit verbundene Einwilligungserklärung für unzulässig erachtet. Anfang März 2018 hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg Caspars Anordnung bestätigt, dass Facebook nicht massenhaft Daten seiner Tochterfirma Whatsapp für eigene Zwecke nutzen darf.
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Mein Reden. Alles kein Problem :)
Also wenn für dich die Entscheidung zwischen Leben und Tod ein Tropfen auf den heißen...
Genau das ist es. Angeblich wird nichts mehr übertragen... ja klar. Whatsapp ist ein...
Das kann man sicherlich dann in neuen 30-seitigen AGBs in 5 Punkt-Schrift mitten unter...