Datenschutz: Wem nützt ein neues Eigentum an Daten?

Bundeskanzlerin Merkel will ein "faires System des Dateneigentums" aufbauen. Kritiker sehen in einem solchen Konzept jedoch den "größten Fehler" des digitalen Wandels und warnen vor einer Enteignung des digitalen Ebenbilds.

Eine Analyse von Christiane Schulzki-Haddouti veröffentlicht am
Wenn man seine Daten erst einmal verkauft hat, kann man sie, wie hier beim BMW i3, nicht mehr so einfach löschen.
Wenn man seine Daten erst einmal verkauft hat, kann man sie, wie hier beim BMW i3, nicht mehr so einfach löschen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)

Etwas wolkig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ersten Regierungserklärung nach ihrer Wiederwahl an, "ein faires System des Dateneigentums" aufbauen zu wollen. Die Menschen sollten "souverän" über Daten entscheiden können - und damit über die "Frage des Eigentums" und der Teilhabe daran, sagte sie Mitte März 2018. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, die Frage der Regelung eines "Dateneigentums" jetzt "zügig" anzugehen. Doch was kommt damit auf die Bürger zu?

Inhalt:
  1. Datenschutz: Wem nützt ein neues Eigentum an Daten?
  2. Alexander Dobrindt schlägt Datengesetz vor
  3. Digitales Ebenbild ist unveräußerlich

Die Begeisterung der Bundesregierung für das sogenannte Dateneigentum ist nicht neu. Der Anstoß kam vor vier Jahren von der Automobilindustrie, die kurz vor der Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung dafür warb, neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Datensparsamkeit und Nutzereinwilligungen hält sie für kontraproduktiv. Sie entwarf Ende 2014 die sogenannten Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge, mit der sie allen im Fahrzeug erzeugten technischen Daten "keine" oder nur "geringe" Datenschutzrelevanz zuschreiben wollte. Damit reklamierte sie im Grunde bereits eine Art Dateneigentum. Die Hersteller hätten die technischen Daten damit ohne Zustimmung der Autobesitzer verarbeiten können.

Autobauer versuchen sich in Datenschutz

Gut ein Jahr später musste die deutsche Automobilindustrie diese Position aufgeben. Die Datenschutzaufsichtsbehörden setzten Anfang 2016 in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Verband der Automobilindustrie durch, dass grundsätzlich alle Daten im Fahrzeug personenbezogen sind, sobald sie sich mit einem Identifikationsmerkmal wie etwa dem Kfz-Kennzeichen verknüpfen lassen.

Das bewog Automobilhersteller wie die Volkswagen AG nicht unmittelbar, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Erst auf Intervention der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten hin sagte der Konzern 2017 eine Anonymisierung der technischen Fahrzeugdaten und eine entsprechende Änderung der AGB zu.

Dateneigentum statt Datenschutz

Seit 2014 ist in der Politik immer häufiger von "Datensouveränität" die Rede. Dieser Begriff wurde dann von "Dateneigentum" abgelöst. Dabei gab Angela Merkel höchstselbst den Ton vor, indem sie im Oktober 2015 auf der Deutsch-Französischen Digitalkonferenz von einer "richtigen Balance zwischen Datenschutz, Dateneigentum und neuen Produktmöglichkeiten" sprach.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden hingegen arbeiteten unter Federführung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an konkreten Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen Erklärung für das autonome und vernetzte Fahren. Es gelang, darüber sogar international unter den Aufsichtsbehörden einen Konsens herzustellen. Konsequent forderte Voßhoff, die Kriterien für die Fahrzeugzulassung um Datenschutz und IT-Sicherheit zu erweitern.

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Alexander Dobrindt schlägt Datengesetz vor 
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senf.dazu 10. Mai 2018

Da bin ich ja gespannt ob dann Google und Facebook auch entsprechend der Preisliste zur...

Silent_GSG9 09. Mai 2018

Ganz nach dem Motto aus Forrest Gump: "Dumm ist der, der Dummes tut."

Alpenrenner 09. Mai 2018

Erst wollte ich lachen, dann drüber nachgedacht und mittlerweile könnte ich eher heulen...

LCO1 07. Mai 2018

Ich würde das alles als Methode bezeichnen um in den nächsten Jahren auch noch locker...



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