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Datenschutz: Wem nützt ein neues Eigentum an Daten?

Bundeskanzlerin Merkel will ein "faires System des Dateneigentums" aufbauen. Kritiker sehen in einem solchen Konzept jedoch den "größten Fehler" des digitalen Wandels und warnen vor einer Enteignung des digitalen Ebenbilds.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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Wenn man seine Daten erst einmal verkauft hat, kann man sie, wie hier beim BMW i3, nicht mehr so einfach löschen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Wenn man seine Daten erst einmal verkauft hat, kann man sie, wie hier beim BMW i3, nicht mehr so einfach löschen. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Etwas wolkig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ersten Regierungserklärung nach ihrer Wiederwahl an, "ein faires System des Dateneigentums" aufbauen zu wollen. Die Menschen sollten "souverän" über Daten entscheiden können – und damit über die "Frage des Eigentums" und der Teilhabe daran, sagte sie Mitte März 2018. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf geeinigt, die Frage der Regelung eines "Dateneigentums" jetzt "zügig" anzugehen. Doch was kommt damit auf die Bürger zu?

Die Begeisterung der Bundesregierung für das sogenannte Dateneigentum ist nicht neu. Der Anstoß kam vor vier Jahren von der Automobilindustrie, die kurz vor der Verabschiedung der europäischen Datenschutzgrundverordnung dafür warb, neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Datensparsamkeit und Nutzereinwilligungen hält sie für kontraproduktiv. Sie entwarf Ende 2014 die sogenannten Datenschutzprinzipien für vernetzte Fahrzeuge(öffnet im neuen Fenster) , mit der sie allen im Fahrzeug erzeugten technischen Daten "keine" oder nur "geringe" Datenschutzrelevanz zuschreiben wollte. Damit reklamierte sie im Grunde bereits eine Art Dateneigentum. Die Hersteller hätten die technischen Daten damit ohne Zustimmung der Autobesitzer verarbeiten können.

Autobauer versuchen sich in Datenschutz

Gut ein Jahr später musste die deutsche Automobilindustrie diese Position aufgeben. Die Datenschutzaufsichtsbehörden setzten Anfang 2016 in einer gemeinsamen Erklärung mit dem Verband der Automobilindustrie durch(öffnet im neuen Fenster) , dass grundsätzlich alle Daten im Fahrzeug personenbezogen sind, sobald sie sich mit einem Identifikationsmerkmal wie etwa dem Kfz-Kennzeichen verknüpfen lassen.

Das bewog Automobilhersteller wie die Volkswagen AG nicht unmittelbar, ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Erst auf Intervention der niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten hin sagte der Konzern 2017 eine Anonymisierung der technischen Fahrzeugdaten(öffnet im neuen Fenster) und eine entsprechende Änderung der AGB zu.

Dateneigentum statt Datenschutz

Seit 2014 ist in der Politik immer häufiger von "Datensouveränität" die Rede. Dieser Begriff wurde dann von "Dateneigentum" abgelöst. Dabei gab Angela Merkel höchstselbst den Ton vor, indem sie im Oktober 2015 auf der Deutsch-Französischen Digitalkonferenz(öffnet im neuen Fenster) von einer "richtigen Balance zwischen Datenschutz, Dateneigentum und neuen Produktmöglichkeiten" sprach.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden hingegen arbeiteten unter Federführung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an konkreten Schlussfolgerungen aus der gemeinsamen Erklärung für das autonome und vernetzte Fahren . Es gelang, darüber sogar international unter den Aufsichtsbehörden einen Konsens herzustellen. Konsequent forderte Voßhoff, die Kriterien für die Fahrzeugzulassung um Datenschutz und IT-Sicherheit zu erweitern.

Alexander Dobrindt schlägt Datengesetz vor

Im Moment ist das für die Automobilindustrie undenkbar: Sie kennt mangels IT-Sicherheitsstandards bislang nicht einmal Zertifizierungsprozesse aus eigener Anschauung. Die Massenfertiger, bei denen jeder Cent mehr an Kosten in die Hunderttausende gehen kann, scheuen sogar davor zurück, eine systemische Sicherung per Kryptochip einzubauen, die mit einem Mehraufwand von nur einem Euro wirksam Tachobetrug verhindern könnte. Die Datenschutzgrundverordnung verlangt jedoch unterschiedslos von jedem Unternehmen, jederzeit über den Stand technischer und organisatorischer Maßnahmen Auskunft geben zu können.

Falls nun aber die technischen Fahrzeugdaten gar nicht mehr unter das Datenschutzregime, sondern unter ein völlig neues Recht fallen würden, wäre diese Hürde erst einmal umschifft. Wie das Dateneigentum funktionieren sollte, war lange nicht klar. Im vergangenen Jahr kam ein erster konkreter Vorstoß aus dem Bundesverkehrsministerium: Es schlug die Schaffung eines "Datenausweises" vor, dessen Funktionen an ein neues Recht des "Dateneigentums" geknüpft werden sollte. Dabei ging es vor allem um personenbezogene Mobilitätsdaten, die damit an Dritte veräußert werden können.

Daten mit Sachen gleichstellen

Der damalige Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), der sich im Dieselskandal der Autoindustrie wohlgesonnen zeigte, präsentierte dazu ein Strategiepapier digitale Souveränität . Dem sehr kurzen Text zufolge soll der Datenausweis "vollumfänglich und verständlich über Umfang und Häufigkeit der Datenerhebung sowie über die Nutzung und Weitergabe der Daten" aufklären. Die Daten sollen "mit Sachen gleichgestellt" werden, womit eine "Eigentumsfähigkeit" hergestellt werden soll. Dann nämlich sind Personen rechtlich dazu in der Lage, ihre Daten auch zu veräußern oder Produkte und Dienste mit ihren Daten zu bezahlen.

Dem Strategiepapier nach sollen die "Verfügungsrechte an Daten demjenigen zugewiesen werden, auf den die Erstellung der Daten zurückgeht" . Vorstellbar wäre dann beispielsweise der Tausch des eigenen Fahrprofils gegen Lademinuten an der elektrischen Ladesäule. Aber auch ein Online-Händler wie Amazon könnte sich mit vernetzten Kameras wie Amazon Echo Look Eigentumsrechte an den Fotos von Laienmodels verschaffen, daraus digitale Abbilder generieren und diese vermarkten.

Umfassende Studie erstellt

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums dachten im vergangenen Jahr mehrere renommierte Forschungsinstitutionen, darunter die Universität Kassel und das Fraunhofer-Institut Fokus in einer 174-seitigen Studie(öffnet im neuen Fenster) darüber nach, wie sich eine "Eigentumsordnung" für Mobilitätsdaten gestalten ließe. Sie plädieren weniger für ein neues Datengesetz, sondern eher für ein schrittweises Vorgehen: Verschiedene Maßnahmen könnten zunächst weitere wirtschaftliche Potenziale erschließen. Dazu zählt ihrer Ansicht nach auch die Förderung von Open Data durch staatliche Stellen. Schließlich könnte man den Rechtsrahmen derart ändern, dass die Daten dem "wirtschaftlich Berechtigten" zugeordnet werden würden.

Wie der neue Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, ebenfalls CSU, über das Dateneigentum denkt, ist unbekannt. Seine Behörde wird gerade mit Interviewanfragen geflutet. Die Kritik an der Idee des Dateneigentums entwickelt sich gleichwohl weiter: Was zunächst wie eine Stärkung der Rechte der Betroffenen klingt, ist nach Auffassung des Datenschutzexperten Malte Engeler glatt das Gegenteil. Die Idee, die einen selbst betreffenden Informationen von der eigenen Person zu trennen und der unwiederbringlichen Verfügungsgewalt eines Dritten zu unterstellen, hätte seiner Ansicht zur Folge, dass in einer digitalisierten Welt bisher ungekannte Abhängigkeiten entstünden.

Digitales Ebenbild ist unveräußerlich

Engeler sagte Golem.de: "Unser digitales Ebenbild ist längst zu einem wesentlichen Teil für die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben geworden und nimmt damit mittlerweile eine ähnliche Rolle wie unser physischer Körper ein." Der aber sei aus guten Gründen ebenfalls dem Rechtsverkehr entzogen, "weil der Mensch, sei es analog oder digital, nicht in jemandes Eigentum stehen kann" . Die Einführung von Dateneigentum sei daher "der größte Fehler, den eine freie Gesellschaft im Rahmen des digitalen Wandels begehen kann" .

Interessanterweise griff Merkel diese Kritik in ihrer Regierungserklärung auf, indem sie sagte: "Wird der Einzelne auf neue Weise ausgebeutet, weil die Daten privaten Monopolen oder Staaten gehören? Oder schaffen wir es, ein faires System des Dateneigentums aufzubauen?" Die Bedingungen eines "fairen Dateneigentums" will Engeler aber erst gar nicht diskutieren.

Ausgeblendete Grundrechtsfragen

Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im entscheidenden Volkszählungsurteil bereits ausdrücklich ausgeführt habe, dass der Einzelne kein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten habe. Daher könne es ein Dateneigentum rein aus rechtswissenschaftlichen Gründen nicht geben. Auch die gern gebrauchte Redewendung "Meine Daten gehören mir" sei daher im Grunde "Unsinn" .

Jurist Sebastian Golla von der Universität Mainz, der zu Fragestellungen eines möglichen Dateneigentums bereits publizierte, erkennt in Merkels Rede die Suggestion, dass die Zuweisung eines "Eigentums" an Daten prinzipiell notwendig sei: "Tatsächlich ist sehr zweifelhaft, ob ein 'Dateneigentum' überhaupt in irgendeiner Form geregelt werden sollte" , sagte er Golem.de.

Warnung vor verunglückter Regelung

Es sei offen, ob eine Regelung von Eigentumsrechten an Daten in einer Form möglich und sinnvoll wäre, die der sozialen Marktwirtschaft dienen und die Freiheitsrechte aller Betroffenen wahren soll. Denn die Schaffung eines neuen "Dateneigentums" könnte die in der Regierungserklärung geschilderten Szenarien privater Datenmonopole in manchen Bereichen unter Umständen überhaupt erst ermöglichen.

Golla erinnert daran, dass der Bürger als Automobilnutzer in der Liste potenzieller Dateneigentümer nicht auftauchte, als sich Merkel vor etwa einem Jahr zum Thema Dateneigentum im Automobilbereich äußerte . Die Regierungserklärung jetzt blende ebenfalls die Auswirkungen eines möglichen "Dateneigentums" auf grundrechtlich sensible Bereiche völlig aus. Der Jurist warnt davor, dass sich die vielfältigen möglichen Konsequenzen eines solchen neuen Rechtes derzeit kaum überblicken lassen und sagt: "Eine konzeptionell verunglückte Regelung dürfte deutlich mehr Risiken für Freiheitsrechte als möglichen Nutzen mit sich bringen."


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