Digitales Ebenbild ist unveräußerlich
Engeler sagte Golem.de: "Unser digitales Ebenbild ist längst zu einem wesentlichen Teil für die Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Leben geworden und nimmt damit mittlerweile eine ähnliche Rolle wie unser physischer Körper ein." Der aber sei aus guten Gründen ebenfalls dem Rechtsverkehr entzogen, "weil der Mensch, sei es analog oder digital, nicht in jemandes Eigentum stehen kann". Die Einführung von Dateneigentum sei daher "der größte Fehler, den eine freie Gesellschaft im Rahmen des digitalen Wandels begehen kann".
Interessanterweise griff Merkel diese Kritik in ihrer Regierungserklärung auf, indem sie sagte: "Wird der Einzelne auf neue Weise ausgebeutet, weil die Daten privaten Monopolen oder Staaten gehören? Oder schaffen wir es, ein faires System des Dateneigentums aufzubauen?" Die Bedingungen eines "fairen Dateneigentums" will Engeler aber erst gar nicht diskutieren.
Ausgeblendete Grundrechtsfragen
Er weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht im entscheidenden Volkszählungsurteil bereits ausdrücklich ausgeführt habe, dass der Einzelne kein Recht im Sinne einer absoluten, uneinschränkbaren Herrschaft über "seine" Daten habe. Daher könne es ein Dateneigentum rein aus rechtswissenschaftlichen Gründen nicht geben. Auch die gern gebrauchte Redewendung "Meine Daten gehören mir" sei daher im Grunde "Unsinn".
Jurist Sebastian Golla von der Universität Mainz, der zu Fragestellungen eines möglichen Dateneigentums bereits publizierte, erkennt in Merkels Rede die Suggestion, dass die Zuweisung eines "Eigentums" an Daten prinzipiell notwendig sei: "Tatsächlich ist sehr zweifelhaft, ob ein 'Dateneigentum' überhaupt in irgendeiner Form geregelt werden sollte", sagte er Golem.de.
Warnung vor verunglückter Regelung
Es sei offen, ob eine Regelung von Eigentumsrechten an Daten in einer Form möglich und sinnvoll wäre, die der sozialen Marktwirtschaft dienen und die Freiheitsrechte aller Betroffenen wahren soll. Denn die Schaffung eines neuen "Dateneigentums" könnte die in der Regierungserklärung geschilderten Szenarien privater Datenmonopole in manchen Bereichen unter Umständen überhaupt erst ermöglichen.
Golla erinnert daran, dass der Bürger als Automobilnutzer in der Liste potenzieller Dateneigentümer nicht auftauchte, als sich Merkel vor etwa einem Jahr zum Thema Dateneigentum im Automobilbereich äußerte. Die Regierungserklärung jetzt blende ebenfalls die Auswirkungen eines möglichen "Dateneigentums" auf grundrechtlich sensible Bereiche völlig aus. Der Jurist warnt davor, dass sich die vielfältigen möglichen Konsequenzen eines solchen neuen Rechtes derzeit kaum überblicken lassen und sagt: "Eine konzeptionell verunglückte Regelung dürfte deutlich mehr Risiken für Freiheitsrechte als möglichen Nutzen mit sich bringen."
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Alexander Dobrindt schlägt Datengesetz vor |
Da bin ich ja gespannt ob dann Google und Facebook auch entsprechend der Preisliste zur...
Ganz nach dem Motto aus Forrest Gump: "Dumm ist der, der Dummes tut."
Erst wollte ich lachen, dann drüber nachgedacht und mittlerweile könnte ich eher heulen...
Ich würde das alles als Methode bezeichnen um in den nächsten Jahren auch noch locker...