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Datenschutz & Urheberrecht: Berliner Bezirksamt untersagt Livestream der Tagesschau

Die Tagesschau durfte eine Online-Pressekonferenz zu einer Corona-Studie nicht per Livestream übertragen. Der Grund: Datenschutz und Urheberrecht.
/ Moritz Tremmel und dpa
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Eine Online-Pressekonferenz durfte nicht live übertragen werden. (Bild: mohamed Hassan/Pixabay)
Eine Online-Pressekonferenz durfte nicht live übertragen werden. Bild: mohamed Hassan/Pixabay

Das Bezirksamt Berlin-Mitte hat der Tagesschau am Mittwoch untersagt, eine Pressekonferenz per Livestream zu übertragen. Dem stünden Datenschutz und Urheberrecht entgegen, begründete das Bezirksamt seine Position und handelte sich Kritik aus der Medienbranche ein.

In der Pressekonferenz stellte unter anderem der Chef des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, eine neue Studie zur Verbreitung des Coronavirus vor. Die Pressekonferenz war als Videoschalte zwischen den Beteiligten angelegt, zu der sich Journalisten einwählen konnten.

Man habe sich am Mittwoch mit der Frage nach den Zugangsdaten zum Livestream der Pressekonferenz an das Bezirksamt gewendet, damit dieser live bei Tagesschau24 und damit auch auf Tagesschau.de übertragen werden könne, erklärte Juliane Leopold, Chefredakteurin Digitales bei ARD-aktuell (Tagesschau). "Das Bezirksamt Mitte reagierte ablehnend und begründete dies mit urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen."

"Die Erwartung an uns ist, dass wir dem Informationsinteresse der Menschen gerecht werden,"sagte Leopold. Natürlich halte man sich an die rechtlichen Rahmenbedingungen. "Wir sehen hier aber keine problematische Rechtslage, sondern: Hier wurde eine Grenze überschritten."

Bezirksamt verweist auf kurzfristige Anfrage

Das Bezirksamt erklärte: "Um einer noch größeren Öffentlichkeit an der Präsentation der Ereignisse teilhaben zu lassen, wäre es wünschenswert gewesen, diese Pressekonferenz zusätzlich durch einen Livestream verfolgen zu können." Da dies aber "mangels Erfahrung mit Online-Pressekonferenzen im Bezirksamt" nicht vorgesehen war, sei auch keiner der Teilnehmenden über die Möglichkeit eines Livestreams informiert worden.

Aufgrund von Aussagen der Berliner Datenschutzbeauftragten gehe das Bezirksamt davon aus, dass ein Livestream eine Übermittlung personenbezogener Daten an sogenannte Dritte darstelle, die nach Datenschutzgrundverordnung eine Einwilligung der Betroffenen erfordere.

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Das Bezirksamt verwies zugleich auf den Zeitaspekt:"Es ist der Kurzfristigkeit der Anfrage der Tagesschau geschuldet, dass das Bezirksamt nach Rücksprache mit dem RKI eine Übertragung vor diesem Hintergrund nicht zustimmen konnte, weil das Einverständnis der Teilnehmenden so kurzfristig nicht abgefragt und dokumentiert werden konnte."

Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel (Grüne) twitterte(öffnet im neuen Fenster): "Das nächste Mal werden wir ein Livestreaming ermöglichen, natürlich unter dem Vorbehalt, dass alle Beteiligten – inklusive angemeldeter Journalist*innen – vor Beginn der PK zustimmen. Und Hinweise dazu eleganter formulieren."

Kritik aus der Medienbranche

Der Sprecher des Deutschen Presserats, Sascha Borowski, sagte der DPA: "Die Untersagung durch das Bezirksamt Mitte ist falsch und verletzt die Pressefreiheit. Was auf der Pressekonferenz mitgeteilt wird und von wem, ist von erheblichem öffentlichen Interesse, die beteiligten Personen können sich nicht auf den Persönlichkeitsschutz berufen."

Auch der Datenschutz stehe der Live-Übertragung nicht entgegen, es gelte das Medienprivileg der Datenschutzgrundverordnung: "Danach benötigen Journalistinnen und Journalisten für die Datenverarbeitung im Rahmen der Recherche und Berichterstattung grundsätzlich keine Einwilligung der betroffenen Personen,"sagte Borowski.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband bewertete den Vorgang kritisch. Das Verhalten sei in keiner Weise nachvollziehbar. Für die Teilnehmer einer Pressekonferenz mache es keinen Unterschied, ob ein Fernsehsender nur Ausschnitte aus der Pressekonferenz übertrage oder ob es einen Livestream gebe. "Deshalb sind die geforderten Einverständniserklärungen völliger Unsinn."

Auch der Urheberrechtsexperte Felix Reda kommentierte den Vorfall auf Twitter(öffnet im neuen Fenster): " 1. Es gibt kein Urheberrecht an Daten. 2. Wenn man eine Pressekonferenz macht, sollte man mit Verbreitung der dort präsentierten Daten einverstanden sein."

Update vom 04.05.2022

Felix Reda ist trans. Auf seinen Wunsch haben wir den alten Vornamen im Artikel ersetzt.


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