Datenschutz: Sensible Patientendaten werden häufig falsch verschickt

Im Gesundheitsbereich machen Fehlversendungen häufig den größten Anteil an Datenschutz-Verstößen aus. Dabei gelangen sensible Patientendaten in die falschen Hände. Neben den gemeldeten Fällen gibt es eine hohe Dunkelziffer.

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Werden zu oft an die falsche Adresse geschickt: Patientendaten.
Werden zu oft an die falsche Adresse geschickt: Patientendaten. (Bild: vjohns1580/Pixabay)

Ein Kuvert voller sensibler Patientendaten sollte eigentlich nicht an der falschen Stelle landen. Doch im Gesundheitsbereich machen solche Fehlversendungen den größten Anteil der gemeldeten Datenschutzvorfälle aus. Allein in Norddeutschland gab es seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 mindestens 134 Fälle, wie der NDR berichtet, davon 72 in Hamburg, 41 in Schleswig-Holstein und 21 in Bremen. Aus Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gab es keine Informationen. Zu den gemeldeten Fällen kommt eine wahrscheinlich nicht unerhebliche Dunkelziffer.

Bundesweit waren es seit Mai 2018 mindestens 850 Datenschutzvorfälle durch Fehlsendungen, allerdings konnten sechs Landesdatenschutzbehörden dem NDR keine Zahlen nennen. Die Meldungen kamen laut den Landesdatenschutzbeauftragten aus allen Bereichen des Gesundheitswesens: Arztpraxen, Kliniken, Labore und Abrechnungsstellen. Der Grund ist meist menschliches Versagen, also eine falsche Adressierung, Verwechslung von Ärzten oder Patienten sowie Tippfehler. Daher handelt es sich auch meist um Einzelfälle und nicht um systematische Fehler. Allerdings treten in manchen Gesundheitsbetrieben gehäuft Fälle auf, beispielsweise meldete eine Klinik in Altona allein über 20 Fälle in den letzten eineinhalb Jahren.

Allerdings werden auch nicht alle Fälle gemeldet, manche werden nicht einmal bemerkt. Daher rechnet Johannes Caspar, Landesdatenschutzbeauftragter in Hamburg, mit einer hohen Dunkelziffer. Dabei bestehe ein "hohes Datenschutzrisiko" für "sehr, sehr wesentliche Daten von Betroffenen". Die Datenschutzbeauftragten können neben Verwarnungen und Anordnungen auch empfindliche Bußgelder erlassen. "Nur so bekommt man am Ende eine Änderung der Situation hin und wird dann entsprechend auch ernst genommen", erklärt Caspar.

Erst im September wurde bekannt, dass sich Millionen Patientendaten ungeschützt über das Internet abrufen ließen. In Deutschland sollen mehr als 13.000 Datensätze von Patienten betroffen gewesen sein - darunter medizinische Bilder wie Brustkrebsscreenings, Wirbelsäulenbilder und Röntgenaufnahmen. Der größte Teil der Datensätze entfällt auf Patienten aus dem Raum Ingolstadt und aus Kempen in Nordrhein-Westfalen.

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Peter Brülls 04. Dez 2019

Wie denn auch? Selbst wenn es einer lokal bei sich fixed, wird es immer zu neuen...

1st1 03. Dez 2019

Ich habe einen Gynäkologen in der weitläufigen Familie. Der bekam schon vor 30 Jahren...

MikeU 03. Dez 2019

Lese die Meldung richtig und wenn du dabei bist, informiere dich auch über die Bu...



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