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Datenschutz: Sachsen prüft dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer

Sachsen hat Richtlinien für seine Lehrer bei der dienstlichen Nutzung von sozialen Netzwerken wie Facebook erstellt. Das Innenministerium prüft jetzt eine Regelung für alle Angestellten des Landes.
/ Steve Haak
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Facebook-Logo (Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images)
Facebook-Logo Bild: Lionel Bonaventure/AFP/Getty Images

Keine dienstliche Nutzung von Facebook: Was andere Bundesländer wie Bayern(öffnet im neuen Fenster) und Baden-Württemberg bereits geregelt haben , will Sachsen jetzt nachholen. Das Kultusministerium des Landes hat Richtlinien für eine Lehrer-Schüler-Kommunikation auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Google+ erarbeitet. Den Leitfaden hat die Behörde dem Innenministerium vorgelegt, das eine Regelung für alle Angestellten des Landes prüfen will.

Kultusministeriumssprecher Dirk Reelfs sagte Golem.de, bei der Erarbeitung der Richtlinien "ist uns klargeworden, dass man möglicherweise eine ressortübergreifende Lösung finden muss." Darum seien die Richtlinien für die Lehrer bis zu einer Entscheidung des Innenministeriums nur ein Entwurf zur Orientierung und nicht verbindlich.

Dienstliches Kommunikationsverbot ist möglich

Sachsens Innenministerium könnte nun auch strengere Regeln erarbeiten und ein generelles Verbot der dienstlichen Nutzung von Facebook für Lehrer wie in Baden-Württemberg verhängen. Dort dürfen Lehrer privat angemeldet sein und sich auch mit Schülern befreunden, aber "jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften" ist verboten. Stattdessen wird auf den konventionellen Schriftverkehr oder auf die Nutzung von verschlüsselten E-Mails verwiesen.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig begrüßte in der Leipziger Volkszeitung(öffnet im neuen Fenster) das Vorhaben seines Landes. Der Einsatz von Facebook sei nicht nur für die dienstliche Nutzung datenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch im Hinblick auf das Betreuungsverhältnis zwischen Lehrern und Schülern. In einem Radiointerview(öffnet im neuen Fenster) sagte er: "Nutzt der Lehrer soziale Netzwerke als dienstlichen Kommunikationskanal, zwinge er Schüler damit zur Mitgliedschaft bei Anbietern, die datenschutzrechtswidrig handeln."

Andere Länder, andere Regelungen

In anderen Bundesländern wie Niedersachsen und Brandenburg gibt es keine Regelungen zum Umgang mit sozialen Netzwerken, hatte eine Umfrage im Oktober 2013 ergeben(öffnet im neuen Fenster) . Dort setzt man auf die Eigenverantwortung der Lehrer, Dienstliches nicht auf den Plattformen zu verbreiten.

Weitere Länder wie Nordrhein-Westfalen haben laut dem Bericht nur eine allgemeine Dienstanordnung für ihre Angestellten erarbeitet. Kommunikation ist zwar erlaubt, professionelle Distanz wird aber vorausgesetzt.

Nur Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die Kommunikation über dienstliche Belange bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken verboten.


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