Datenschutz: Polizist soll Daten zu politischen Zwecken ausgespäht haben

Gegen einen Polizeibeamten aus Greifswald wird ermittelt: Er soll ohne dienstlichen Grund personenbezogene Daten abgefragt haben, die anschließend in einer Facebook-Gruppe veröffentlicht wurden. Datenzugriffe bei der Polizei werden fast nicht kontrolliert.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Polzisten können leicht Daten abfragen.
Polzisten können leicht Daten abfragen. (Bild: valakirka/CC-BY-SA 2.0)

Gegen einen Polizeibeamten in Greifswald sind Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Datenschutzgesetz eingeleitet worden. Der Mann soll in mehreren Fällen versucht haben, ohne dienstlichen Grund an personenbezogene Daten zu gelangen, wie der Verein Lobbi, der sich für Opfer rechter Gewalt einsetzt, mitteilte. "Die Betroffenen befürchten, dass damit politische Gegnerinnen und Gegner ausgespäht werden sollten und die Informationen womöglich an Personen aus dem rechten Spektrum weitergegeben wurden."

Hintergrund der Ermittlungen seien Posts in einer Facebook-Gruppe, in der aktuelle Greifswalder Ereignisse diskutiert würden, schreibt Lobbi. In dieser seien durch rechte Gruppenmitglieder zum Teil nicht öffentlich verfügbare Informationen über Mitdiskutierende wie Wohnadressen und Klarnamen offengelegt worden. "Mindestens vier Betroffene erstatteten Anzeigen, um zu klären, wie die Betreffenden an ihre Daten gelangten."

Auch der Polizeibeamte sei zeitweise Mitglied der Facebook-Gruppe gewesen und habe in dem sozialen Netzwerk offen mit der AfD und rechten Positionen sympathisiert. "In einem Fall bejahte die Staatsanwaltschaft Stralsund bereits, dass der Beamte versucht habe, an Daten zu gelangen. Da der Versuch wegen einer eingerichteten Auskunftssperre aber erfolglos war, liege keine Straftat vor und das Verfahren wurde eingestellt", schreibt Lobbi. In Vernehmungen seien zudem mehreren Betroffenen Datenzugriffe, beispielsweise über eine Fahrzeughalterabfrage, bestätigt worden.

Das Innenministerium in Schwerin wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Zu laufenden Straf-, Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren könnten zur Wahrung des Aufklärungsinteresses, der Interessen der Betroffenen und aus Datenschutzgründen grundsätzlich keine Angaben gemacht werden, hieß es. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) betonte: "Wenn sich ein Verdacht der unberechtigten Datenabfrage bestätigt, bleibt dies nicht ohne Konsequenzen." Solche Grundrechtseingriffe seien kein Kavaliersdelikt, sondern würden disziplinarrechtlich streng geahndet. "So etwas dulde ich nicht in der Landespolizei", sagte Caffier.

In Hessen wird jede 200. Abfrage kontrolliert - in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht

"Es kann nicht sein, dass illegale Datenabrufe von rechten Polizistinnen und Polizisten nur durch Zufall entdeckt werden. Auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wie in Hessen regelmäßige Kontrollen eingeführt werden", fordert Kay Bolick, Mitarbeiter bei Lobbi. Doch auch in Hessen wird nur stichprobenartig kontrolliert. Bei jeder 200. Abfrage des Auskunftssystems müssen die Beamten den Grund für die Abfrage angeben - bei den anderen 199 nicht. Ist der Grund nicht plausibel, gehen die Datenschutzbeauftragten der Polizei dem Fall nach. Trotz der geringen Kontrolle wurden in einem halben Jahr 9.000 Fälle an den Datenschutzbeauftragten übergeben. Demgegenüber stehen 180 Verdachtsfälle im Jahr 2018.

Der lockere Umgang der Polizei mit den Daten wurde nach einem Helene-Fischer-Konzert in Frankfurt besonders deutlich: 83 Mal wurden die Daten von Helene Fischer in dieser Nacht durch Polizeibeamte abgefragt. Doch das ist nur einer von vielen Fällen. Vor knapp einem Jahr kritisierte die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk den laxen Umgang mit dem Datenschutz bei der Berliner Polizei. Oft griffen die Polizisten privat auf die Datenbank der Polizei zu, "um Informationen über Nachbarn zu bekommen oder den Schwager zu ärgern". Ihre Behörde müsse sich "sehr häufig" mit dem Missbrauch von Datenbanken durch Berliner Polizisten beschäftigen.

Im Jahr zuvor hatten Polizisten dienstlich erhobene Handynummern genutzt, um sich Minderjährigen sexuell aufzudrängen. Ein Polizist aus Baden-Württemberg missbrauchte seine dienstlichen Zugänge, um an die Daten einer flüchtigen Bekanntschaft zu gelangen und wurde dafür kürzlich mit einem Bußgeld von 1.400 Euro belangt.

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Enyaw 05. Feb 2020

nein Es ist grade nicht zweitrangig, da dieser Datenmissbrauch zum Ziel hatte politische...

Nasenbaer 04. Feb 2020

In seiner Signatur outet er sich als Wähler der Piratenpartei. Seine Sympathie zur CSU...

eeg 04. Feb 2020

Klarnamenpflicht erhöht hier nur die Angreifbarkeit der politischen Gegner. Die Opfer...

Sharra 04. Feb 2020

Da musste ich direkt mal nachschauen, und du hast leider tatsächlich recht. Der Versuch...



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