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Datenschutz: Polizei darf Gesichtsdatenbank von G20-Gipfel weiter nutzen

Eigentlich sollte die biometrische Datenbank der Polizei gelöscht werden. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jedoch zugunsten der Behörde entschieden. Damit werde Gesichtserkennung in Einzelfällen weiterhin genutzt.
/ Oliver Nickel
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Viele Menschen haben 2017 zum G20-Gipfel in Hamburg protestiert. (Bild: Pixabay.com)
Viele Menschen haben 2017 zum G20-Gipfel in Hamburg protestiert. Bild: Pixabay.com / CC0 1.0

Demonstranten wollten die biometrische Datenbank des G20-Gipfels eigentlich löschen lassen. Allerdings hat das Hamburger Verwaltungsgericht zu Gunsten der Polizei entschieden. Diese darf Gesichtsdaten in Verbindung mit Kameras und Machine Learning weiterhin zur Überwachung eines politischen Ereignisses einsetzen. Damit sollen Straftäter schneller erkannt und verhaftet werden können. Das berichtet die Onlineausgabe des Hamburger Abendblattes(öffnet im neuen Fenster) .

Die lokale Polizei verwendet die Gesichtserkennungssoftware Videmo 360. Eine Löschung der Datengrundlage hätte die Software unwirksam gemacht. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte die Löschung der Datenbank gefordert, da diese keine konkrete rechtliche Grundlage habe. Zur Gerichtsentscheidung äußerte er sich ebenfalls(öffnet im neuen Fenster) : "Die technischen Mittel, die den Strafverfolgungsbehörden in der digitalen Welt zur Verfügung stehen, bedürfen einer permanenten Anpassung an mögliche Bedrohungslagen. Insoweit reichen die Strafprozessordnung, die im Wesentlichen noch aus dem 19. Jahrhundert stammt, und eine Generalklausel im BDSG nicht aus." , sagte er.

Nutzung nur in Einzelfällen

Die Hamburger Polizei begrüßt die Gerichtsentscheidung hingegen. "Wir sehen unseren Kurs bestätigt. Die Polizei wird die Gesichtserkennungssoftware weiterhin in konkreten, besonders gelagerten Ermittlungsverfahren zur Auswertung von Beweismaterial im Einzelfall einsetzen" , sagte Sprecher Frank Reschreiter.

Es scheint, als wolle die Behörde damit keine generelle Überwachung von Demonstranten durchführen, sondern dies nur in bestimmten Fällen nutzen. Dass sich die Polizei an die eigenen Regeln aber nicht immer hält, zeigt ein Vorfall vom März 2019 . Berliner Beamte haben für private Zwecke Personendatenbanken verwendet und sich Informationen zu Nachbarn oder Verwandten verschafft.


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