Datenschutz: Payback und Verbraucherschützer einig über Like-Button

Payback will den Gebrauch des Like-Buttons von Facebook auf seinen Seiten ändern. Damit vermeidet das Unternehmen einen Rechtsstreit - und gibt dem Druck von Verbraucherschützern nach.

Artikel veröffentlicht am , /dpa
Verbraucherschützer hatten gegen Facebooks Like-Button geklagt.
Verbraucherschützer hatten gegen Facebooks Like-Button geklagt. (Bild: Raul Arboleda/AFP/Getty Images)

Kurz vor Prozessbeginn hat das Bonuspunkte-System Payback sich mit Verbraucherschützern im Streit um "Gefällt-mir"-Buttons von Facebook außergerichtlich geeinigt. Ein geplanter Verhandlungsbeginn am kommenden Dienstag (3. Mai 2016) fällt aus, wie eine Sprecherin des Landgerichts München am Mittwoch sagte. Die Verbraucherzentrale teilte mit, Payback habe zugestimmt, seine Praxis mit Facebook-Likes zu ändern. Eine Sprecherin von Payback wollte sich zunächst nicht zu Details äußern, bestätigte aber eine Einigung.

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits im März 2016 in einem ähnlichen Fall geurteilt, dass die Einbindung des Like-Buttons von Facebook auf Webseiten von Unternehmen gegen deutsches Recht verstößt, wenn Nutzer nicht über die damit verbundene Datenweitergabe an das Online-Netzwerk informiert werden. Schon beim einfachen Aufrufen der Seite mittels des eingebundenen Plugins werden Daten über das Surfverhalten des Nutzers an Facebook weitergeleitet.

Damals hatte die Verbraucherzentrale gegen die Firma Fashion ID, die zur Unternehmensgruppe Peek & Cloppenburg Düsseldorf gehört, geklagt. Die Verbraucherschützer hatten ihre Klagen im Sommer 2015 eingereicht.

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