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Datenschutz: O2 darf Bewegungsdaten nicht verkaufen

Wie lange hat ein Mensch vor einem Geschäft gestanden? Wie alt ist er und welchen Geschlechts? Solche Daten will O2 verkaufen - wenn auch anonymisiert. Datenschützer und Bundesregierung halten das für unzulässig.
/ Werner Pluta
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Mobilfunknutzerin vor dem Trump Tower in New York: Zusammenarbeit mit der GfK (Bild: Eduardo Munoz/Reuters)
Mobilfunknutzerin vor dem Trump Tower in New York: Zusammenarbeit mit der GfK Bild: Eduardo Munoz/Reuters

Der Verkauf von Bewegungsdaten von Mobilfunkkunden ist nach deutschem Recht nicht erlaubt, auch nicht, wenn die Daten anonymisiert sind. Der Mobilfunkbetreiber O2(öffnet im neuen Fenster) , der zu dem spanischen Telekommunikationskonzern Telefónica(öffnet im neuen Fenster) gehört, will nun "aufbereitete" Bewegungsdaten der O2-Kunden an die Werbeindustrie verkaufen, wie die Tagesschau berichtet(öffnet im neuen Fenster) . Aufbereiten - das bedeutet in dem Fall, die Bewegungsdaten mit Daten wie Geschlecht und Alter anzureichern. Smart Steps heißt das Produkt. Datenschützer halten das ebenfalls für illegal.

Wer, wann, wie lange?

Ein Kunde - etwa ein Werbetreibender oder ein Geschäftsinhaber - würde mit diesen Daten erfahren, ob ein Passant vor der Werbetafel oder dem Schaufenster stehen geblieben ist. Zudem lieferte Smart Steps Informationen, darüber, ob es eine Frau oder ein Mann war, wie alt sie oder er ist, wie lange die Schilder oder Auslage betrachtet wurden sowie aus welcher Richtung er oder sie kam und sich anschließend entfernte - ins Geschäft oder woanders hin.

Verantwortlich für Smart Steps ist eine neue Geschäftssparte, Telefónica Dynamic Insights(öffnet im neuen Fenster) , die Anfang Oktober in London gegründet wurde. An dem Produkt beteiligt ist zudem das deutsche Marktforschungsunternehmen Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Smart Steps soll laut Telefónica Dynamic Insights(öffnet im neuen Fenster) zunächst in Deutschland, Großbritannien und Brasilien verfügbar sein. Wann es hierzulande eingeführt wird, wollte Telefónica Deutschland dem Hessischen Rundfunk jedoch nicht sagen.

Kritik des Datenschützers

Datenschützer kritisieren das Konzept. Wenn ein Nutzer ein Mobiltelefon mit sich herumtrage, würden zwangsläufig Daten über seinen Standort erfasst - "und zwar zum Zwecke der Erreichbarkeit. Wenn ich telefonieren will, bleibt mir gar nichts anderes übrig!" , sagte Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar dem Hessischen Rundfunk(öffnet im neuen Fenster) . "Wenn diese Daten dann verkauft werden, dann wäre das nach derzeitigem Recht so nicht zulässig."

Ein Mobilfunkbetreiber dürfe das nur, wenn seine Kunden dem explizit zustimmten. Er glaube aber nicht, dass sich genug dazu bereiterklärten, "so dass ich fast ausschließen würde, dass man da einen Weg findet, der legal ist, um diese Pläne zu realisieren" , erklärte Schaar.

Auch die Bundesregierung sei gegen einen solchen Datenhandel, berichtet die Tageszeitung Berliner Morgenpost(öffnet im neuen Fenster) . Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums erklärte, der Verkauf von Standortdaten verstoße gegen das Telekommunikationsgesetz. Das gelte auch, wenn die Daten anonymisiert seien.


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