Datenschutz: Millionenstrafe gegen Deutsche Wohnen wird weiter angestrebt
Der Beschluss des Berliner Landgerichts, dass das DSGVO-Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen unwirksam sei, wird nun offiziell angefochten.

Der Rechtsstreit um jahrelang gespeicherte Mieterdaten bei der Immobiliengesellschaft Deutschen Wohnen geht in eine weitere Runde. Berlins Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk will ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen den Konzern durchsetzen. Die Staatsanwaltschaft hat nun offiziell Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Landgericht Berlin ein entsprechendes Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch bestätigte.
Die Deutsche Wohnen hatte Widerspruch gegen den ursprünglichen Bescheid eingelegt. Da die Behörde den Widerspruch nicht akzeptierte, musste eine Strafkammer des Landgerichts darüber entscheiden. Die Zuständigkeit einer Strafkammer ergibt sich aus Paragraf 41 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Das Gericht hatte den Bußgeldbescheid für unwirksam erklärt, weil er keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens enthalte.
Smoltczyk hält das nicht für erforderlich und verwies am Mittwoch unter anderem auf europäische Vorschriften. Sie hoffe, dass durch eine gerichtliche Klärung das Verhältnis von nationalem Ordnungswidrigkeitenrecht und europäischem Datenschutzrecht geklärt werde. Davon profitierten Aufsichtsbehörden und Unternehmen.
Smoltczyk hatte das Bußgeld im Herbst verhängt und kritisiert, dass im Archiv des größten privaten Vermieters Berlins teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse einsehbar waren. Kritisiert wurde dabei aber nicht nur die Speicherung selbst, sondern auch, dass eine Löschmöglichkeit nicht vorgesehen gewesen sei. Zudem habe keine Überprüfung stattgefunden, ob das Speichern der Daten weiterhin zulässig sei.
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