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Datenschutz: Millionenbuße gegen Notebooksbilliger wegen Videoüberwachung

Der Elektronikhändler soll 10 Millionen Euro Strafe für den Verstoß gegen den Datenschutz zahlen. Das Unternehmen geht dagegen vor.
/ Sebastian Grüner , dpa
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Notebooksbilliger geht gegen das Bußgeld vor. (Bild: Notebooksbilliger)
Notebooksbilliger geht gegen das Bußgeld vor. Bild: Notebooksbilliger

Der Online-Elektronikhändler Notebooksbilliger.de soll wegen der Überwachung von Mitarbeitern per Video ein Millionenbußgeld zahlen. Niedersachsens Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel teilte am Freitag mit(öffnet im neuen Fenster) , die beanstandete Praxis bei dem Unternehmen mit Hauptsitz in Sarstedt bei Hannover sei ohne Rechtsgrundlage über mindestens zwei Jahre gelaufen.

Kameras hätten dabei Arbeitsplätze und Aufenthaltsbereiche des Personals sowie Lager und Verkaufsräume erfasst. Auch Kunden in Wartebereichen seien zudem auf einigen Aufnahmen zu sehen. "Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen" , sagte dazu die Datenschutzbeauftragte.

Die Argumentation von Notebooksbiliger.de, man habe den Warenfluss kontrollieren oder möglichen Diebstählen vorbeugen wollen, greife aus ihrer Sicht nicht, erklärte Thiel. "Videoüberwachung ist ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, da damit theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden kann." Die Maßnahme sei weder auf einen bestimmten Zeitraum noch auf konkrete Beschäftigte oder Verdachtsfälle bei Straftaten begrenzt worden. Nun soll der Onlinehändler, der auch stationäre Geschäfte betreibt, deshalb 10,4 Millionen Euro Strafe zahlen.

Notebooksbilliger.de wies die Vorwürfe zurück und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Dessen Höhe stehe "in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes" , ließ Chef Oliver Hellmold mitteilen(öffnet im neuen Fenster) "Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard."


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