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Datenschutz:
Im IT-Grundschutz des BSI verankert

Datenschutz für Sysadmins
Datenschutz ist im aktuellen IT-Grundschutz-Kompendium des BSI verankert. Andere Prüfmodelle als das SDM geraten in Begründungsnot.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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Der Datenschutz ist auch im IT-Grundschutz des BSI verankert. (Bild: Pixabay)
Der Datenschutz ist auch im IT-Grundschutz des BSI verankert. Bild: Pixabay

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein IT-Grundschutz-Kompendium in der Edition 2023 veröffentlicht(öffnet im neuen Fenster) . Darin wird der Datenschutz zentral verankert. Als Prüfmethode, ob Datenschutzanforderungen eingehalten werden, steht das Standard-Datenschutzmodell (SDM) im Mittelpunkt. Das BSI und auch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) empfehlen den Verantwortlichen in Wirtschaft und Verwaltung, das SDM bei Planung, Einführung und Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen anzuwenden. Wir geben einen Überblick, was das für die IT-Verantwortlichen bedeutet.

Seit 2018 aktualisiert die Bundesbehörde den IT-Grundschutz jährlich, nachdem es die IT-Grundschutz-Kataloge in ein IT-Grundschutz-Kompendium umgeformt hatte. Die Ausgabe 2023 löst die bisher gültige Ausgabe 2022 ab(öffnet im neuen Fenster) .

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