Datenschutz: Google wehrt sich gegen Höchststrafe in Frankreich
Google wehrt sich vor dem obersten Verwaltungsgericht Frankreichs, dem Conseil d'État, gegen eine Geldstrafe in Frankreich. Das berichtet die Tageszeitung Le Figaro(öffnet im neuen Fenster) aus informierten Kreisen. Ein Google-Sprecher hat Golem.de die juristische Beschwerde bestätigt. Die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) hatte Google die Höchststrafe von 150.000 Euro auferlegt, weil der US-Konzern gegen die Datenschutzgesetze des Landes verstoße.
"Wir haben umfassend mit der CNIL in diesem Prozess zusammengearbeitet, um unsere Datenschutzpolitik zu erklären und wie sie uns ermöglicht, einfachere, effektivere Dienste zu schaffen", sagte der Google-Sprecher.
Googles neue Datenschutzerklärung vom 1. März 2012 sei vage und unklar, so der Vorwurf. Sie gelte gemeinsam für 60 Dienste wie Google Suche, Youtube, Gmail, Picasa, Google Drive, Google Docs oder Google Maps. Nach Ansicht der Behörde verstößt die Datenschutzerklärung Googles(öffnet im neuen Fenster) gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz zu Nutzung und Umgang mit den Daten der Anwender. Problematisch sei auch "die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten."
Google hatte im Jahr 2012 erklärt, dass nicht mehr Daten gesammelt würden. Jeder Nutzer könne weiterhin selbst darüber entscheiden, sich bei Google einzuloggen und die meisten Google-Dienste stünden auch ohne Anmeldung zur Verfügung, darunter die Suche, Google Maps und Youtube. Nutzer, die sich einloggten, könnten weiterhin den Verlauf ihrer Suchabfragen verändern und komplett deaktivieren und bei Google Mail lasse sich der Chat auch weiter auf "Off the Record" schalten. Zudem könnten Nutzer kontrollieren, wie Google Werbung auf sie zuschneide, und auch der Inkognito-Modus von Chrome stehe wie alle anderen Werkzeuge, die Google zum Schutz der Privatsphäre anbietet, weiterhin zur Verfügung.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im Juli 2013 wegen der Datenschutzbestimmungen ein offizielles Verfahren gegen Google eingeleitet. Das Verfahren ist Teil einer durch die CNIL koordinierten Aktion, an der Datenschutzbehörden mehrerer EU-Länder beteiligt sind.
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