Datenschutz: Google muss sich zu Nutzerprofilen erklären
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat ein offizielles Verfahren gegen den Suchmaschinenkonzern Google eingeleitet. Das Unternehmen habe nun bis Mitte August Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, dass die Nutzerdaten nicht transparent verarbeitet würden, teilte Caspar in Hamburg mit(öffnet im neuen Fenster) . Hintergrund des Verfahrens sind die seit März 2012 durch das Unternehmen eingeführten Datenschutzbestimmungen. Das Verfahren ist Teil einer durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde CNIL koordinierten Aktion , an der Datenschutzbehörden mehrerer EU-Länder beteiligt sind.
Nach Ansicht der Behörden verstößt die Datenschutzerklärung Googles(öffnet im neuen Fenster) gegen die Verpflichtung des Unternehmens zu umfassender Transparenz, was die Nutzung und den Umgang mit den Daten der Nutzer betrifft. Problematisch sei auch "die pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile und die fehlende Festlegung einer Speicherdauer der Daten."
Ein Ziel des Verfahrens sei, dass Google "nicht die gesamten Daten des einzelnen Nutzers ohne weiteres dienstübergreifend verknüpfen kann" , sagte Caspar auf Nachfrage von Golem.de. Dies sei aber nach den derzeitig geltenden Datenschutzbestimmungen von Google möglich. Die Frage, wie man die Verarbeitung nutzerkonform ausgestalten könne, sei "sehr komplex" . Das liege daran, dass Google diverse Dienste anbiete und diese teilweise mit Anmeldung, aber auch anonym genutzt werden könnten.
Auch verarbeite Google ganz unterschiedliche Datenkategorien. Dass Google unter diesen Bedingungen die Datenmengen zu Mega-Profilen der Nutzer verdichten könne, sei aus datenschutzrechtlichen Gründen bedenklich. Wenn eine separate Verarbeitung der Daten ausschließlich im Bereich der einzelnen Dienste für Google nicht akzeptabel sei, müsse man über Wege nachdenken, die Nutzer über die Möglichkeit der übergreifenden Auswertung selbst entscheiden zu lassen, sagte Caspar.
Je nach Ausgang der Anhörung kann Caspar entscheiden, dass Google seine Datenschutzbestimmungen ändern muss. Allerdings soll es keine unterschiedlichen Bestimmungen innerhalb der EU geben.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.