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Datenschutz: GFF klagt gegen Überwachung von privaten Studi-Computern

Eine Universität verlangt Videoüberwachung und Spyware bei Onlineprüfungen. Die GFF hält dies für grundrechtswidrig und klagt.
/ Moritz Tremmel
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GFF klagt gegen Überwachung von Onlineprüfungen. (Bild: Emiliano Cicero/Unsplash)
GFF klagt gegen Überwachung von Onlineprüfungen. Bild: Emiliano Cicero/Unsplash

Bei Onlineprüfungen überwacht die Universität Erfurt wie etliche andere Hochschulen mit automatisierter Gesichtserkennung und Spyware auf den Rechnern der Prüfungsteilnehmer. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) und dem Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (FZS) klagt eine betroffene Studentin gegen den Einsatz sogenannter Proctoring-Software.

Die Klägerin habe wie viele Kommilitonen weltweit in den ersten Jahren der Coronapandemie Onlineprüfungen absolvieren müssen, die Prüfungsleistungen aus der Ferne und ohne Infektionsrisiko ermöglicht hätten, schreibt die GFF in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) . Diese greife unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Studierenden ein und verletze damit die Grundrechte.

Wie viele andere Hochschulen sieht die Universität Erfurt in einer Satzung vor, dass bestimmte Onlineklausuren videoüberwacht werden müssen. Dazu sollen die Studierenden die Kamera ihres Laptops aktivieren, deren Aufnahmen aufgezeichnet und mit künstlicher Intelligenz (KI) ausgewertet werden. Auf diese Weise sollen Betrugsversuche erkannt werden.

Spyware auf dem Privatrechner für den Uni-Abschluss

Allerdings würden dabei auch sensible biometrische Daten verarbeitet und an Amazon Web Services (AWS) übertragen, heißt es in der Pressemitteilung. Zudem seien die Studierenden dazu verpflichtet, Spyware auf ihren Privatrechnern zu installieren, was eine Gefahr für die IT-Sicherheit bedeute.

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"Seit Beginn der Corona-Pandemie wird von vielen Studierenden erwartet, sich bei Prüfungen überwachen zu lassen. Manche müssen sich sogar eine Spähsoftware auf ihren Privatrechnern installieren, da sonst der Hochschulabschluss auf der Kippe steht," erklärt Rahel Schüssler, Vorstand des FZS. "Privatsphäre, Datenschutz und IT-Sicherheit werden leichtfertig aufs Spiel gesetzt, obwohl es weit weniger gravierende Eingriffe durch reine Beobachtung und alternative Prüfungskonzepte wie Open-Book-Klausuren und mündliche Examen gibt."

Mit der Klage wolle die GFF die zulässigen Rahmenbedingungen für Onlineprüfungen feststellen lassen, heißt es in der Mitteilung. Onlineprüfungen seien in der Hochphase der Pandemie notwendig gewesen und würden mit der zunehmenden Digitalisierung an Universitäten Teil des studentischen Alltags. Die GFF wolle mit der Klage sicherstellen, dass sich unverhältnismäßige Überwachung nicht etabliere oder gar auf andere Bereiche, etwa den Arbeitsplatz, übergreife.


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