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Datenschutz: FBI gelangt an Zahlungsdaten von Protonmail

Durch Rechtshilfeabkommen können persönliche Daten auch aus der Schweiz an Strafverfolgungsbehörden in den USA gelangen.
/ Mike Faust
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Über ein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz konnte das FBI einen Klarnamen bei Protonmail ermittteln. (Bild: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images)
Über ein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz konnte das FBI einen Klarnamen bei Protonmail ermittteln. Bild: FABRICE COFFRINI/AFP via Getty Images

Das Schweizer Technologieunternehmen Proton hat Schweizer Behörden Zahlungsdaten zur Verfügung gestellt. Wie 404media berichtet(öffnet im neuen Fenster) , wurden diese anschließend vom FBI dafür genutzt, den Inhaber eines anonym betriebenen Protonmail-Kontos zu identifizieren.

Aus Gerichtsakten, die 404media einsehen konnte, geht hervor, dass die betroffene E-Mail-Adresse von zwei Protestgruppen in den USA verwendet wird, die mit verschiedenen Aktionen gegen den Bau eines Polizeiausbildungszentrums und die Abholzung von Wäldern demonstrieren. Beide Gruppen sollen mit Fällen von Brandstiftung, Vandalismus und Doxing in Verbindung stehen.

Das FBI ging davon aus, dass die Person, die den Protonmail-Account verwaltet, wahrscheinlich auch Zugang zu einem Blog hat, auf dem regelmäßig über Aktionen der Gruppen berichtet wird. Über ein Rechtshilfeabkommen mit den Schweizer Behörden wurde der Klarname des Abonnenten bei Protonmail ermittelt.

Proton gab Daten nicht direkt an das FBI

Edward Stone, Kommunikationschef bei Proton, sagte gegenüber 404media: "Wir möchten klarstellen, dass Proton dem FBI keine Informationen zur Verfügung gestellt hat." Das Unternehmen gebe Informationen nur weiter, wenn ein Beschluss der Schweizer Behörden dazu vorliege. Diese Unterscheidung sei wichtig, "da Proton ausschließlich dem Schweizer Recht unterliegt" , so Stone.

Proton wirbt damit, dass die Daten seiner Kunden nur diesen selbst gehörten, und beruft sich dabei auf eine strenge Definition von Privatsphäre, die von den Schweizer Datenschutzgesetzen gestützt werde. Eine genauere Betrachtung der Datenschutzgesetze in der Schweiz zeigt allerdings, dass sich diese kaum von denen in Deutschland unterscheiden.

Im Jahr 2025 gab Proton bekannt, dass das Unternehmen wegen der Novelle der Schweizer Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (g+) Investitionen in seine Infrastruktur nur noch im Ausland vornehmen werde und rund 100 Millionen Euro in Rechenzentren in Frankfurt am Main und Norwegen investieren wolle. Das Datenzentrum am Hauptsitz in Genf wurde bereits geschlossen.


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