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Datenschutz: Facebook zahlt 650 Millionen in Klage zu Gesichtserkennung

Die automatische Gesichtserkennung darf Facebook nur nach Einwilligung nutzen. Der Anbieter hat sein Vorgehen dazu inzwischen geändert.
/ Sebastian Grüner , dpa
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Facebook arbeitet auch weiterhin an Gesichtserkennung. (Bild: DAMIEN MEYER/AFP via Getty Images)
Facebook arbeitet auch weiterhin an Gesichtserkennung. Bild: DAMIEN MEYER/AFP via Getty Images

Facebook zahlt nach einem jahrelangen Gerichtsverfahren 650 Millionen US-Dollar an Kläger in einem Streit um den Einsatz von Gesichtserkennungs-Technologie. Ein Richter in Kalifornien billigte am Wochenende die bereits im vergangenen Jahr verhandelte Einigung der Parteien in dem Rechtsstreit. Pro Kläger gibt es mindestens 345 US-Dollar (gut 286 Euro). Die drei Facebook-Nutzer, die die Sammelklage angestoßen hatten, bekommen jeweils 5000 US-Dollar.

In dem seit 2015 laufenden Verfahren geht es um die Funktion, bei der Facebook vorschlägt, in Fotos abgebildete Freunde mit Namen zu markieren. Die Kläger argumentierten, dass es gegen ein Gesetz zur Gesichtserkennung im US-Bundesstaat Illinois verstieß, dafür vorher nicht die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Inzwischen änderte Facebook das Verfahren weltweit und fragt Nutzer erst nach einer Erlaubnis, um die Funktion zu nutzen.

Eingeführt hatte Facebook die Funktion bereits vor etwa zehn Jahren, zunächst als Teil eines Testlaufs. Nur wenige Monate später jedoch aktivierte der Social-Media-Anbieter die Technik zur automatischen Gesichtserkennung ohne vorherige Ankündigung auch für Nutzer außerhalb der USA . Nutzer mussten der Verwendung der Funktion in den Datenschutzeinstellungen im Sinne eines Opt-Out explizit widersprechen.

Dieses Vorgehen hatte schon unmittelbar nach Einführung der Technik dazu geführt, dass sich die Datenschützer in der EU damit befassten . Derartige juristische Auseinandersetzungen oder eben auch die angesprochene Klage haben Facebook offenbar bewogen, letztlich doch eine Zustimmung der Nutzer einzufordern. Aufgegeben hat das Unternehmen die Arbeit an der Gesichtserkennung damit aber nicht. So hat Facebook die Gesichtserkennung vor rund drei Jahren noch als Schutz vor Identitätsmissbrauch beworben , was in der EU zunächst aber nicht genutzt worden ist. Zuletzt diskutierte das Unternehmen offenbar intern, ob die geplante smarte Brille eine Gesichtserkennung bieten soll .


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