Datenschutz: Facebook muss Konto Verstorbener nicht an Eltern freigeben
So verständlich der Wunsch der Eltern rein menschlich erscheinen mag - sie haben laut einem Urteil kein Recht, nach Gründen für den Tod ihres Kindes in dessen Facebook-Konto zu suchen.

Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes. Das entschied das Berliner Kammergericht am 31. Mai 2017 in zweiter Instanz und stellte sich damit gegen ein erstes Urteil des Landgerichts von 2015.
Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Eltern wollen klären, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.
Der US-Konzern verweigerte sich und berief sich dabei unter anderem auf den Datenschutz. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht 2015 im Sinne der Mutter entschieden. Die Richter hatten damals geurteilt, dass der Vertrag mit Facebook Teil des Erbes sei. Somit wollten sie den digitalen Nachlass nicht anders behandelt sehen als etwa Briefe oder Tagebücher.
Facebook war in Berufung gegangen, weshalb die Entscheidung nun beim Kammergericht lag. Die Richter hatten zunächst eine Einigung angeregt, diese war aber nicht zustande gekommen. Darauf hatte das Gericht den Wunsch der Mutter mit Verweise auf das Fernmeldegeheimnis abgelehnt, wie die Pressemitteilung des Gerichts schreibt. Gegen das Urteil ist eine erneute Revision zugelassen.
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... ich habe an anderer Stelle gelesen, das maßgeblich eben der Schutz der Rechte der...
mMn ist das ein ziemlich schwerer Fall. Das die Eltern keinen direkten zugriff haben ist...
Was heißt hier Aufsichtspflicht? Sollen die Eltern am besten sich ein Zimmer mit der...
Ach was, mach ich mich nun Straffällig, weil ich mind. 10 FB-Accounts unter falschem...