Datenschutz: Facebook erhält weiterhin keine Whatsapp-Daten
Auch das Hamburger Verwaltungsgericht weiß noch nicht, ob im Streit zwischen Facebook und den Datenschutzbehörden deutsches Datenschutzrecht anzuwenden ist - oder irisches. Facebook darf weiterhin keine Daten deutscher Whatsapp-Nutzer verwenden - verrät aber einiges über die Pläne der Datennutzung.

Facebook bleibt es auch weiterhin untersagt, Daten deutscher Whatsapp-Nutzer zu speichern und zu verarbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Hamburg [PDF]. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im vergangenen Jahr eine sofort vollziehbare Anordnung gegen Facebook erlassen, um den Datenaustausch zu stoppen - Facebook war dagegen gerichtlich vorgegangen. Ursache des Streits war die Ankündigung von Facebook, Daten der Whatsapp-Nutzer für Facebook zu verwenden.
Caspar untersagte Facebook im September die Verwendung einiger Informationen deutscher Whatsapp-Nutzer. Der Grund: Der Betreiber habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Denn nach deutschem Datenschutzrecht müsste das sogenannte Doppeltürmodell berücksichtigt werden - die Einwilligung müsste also nicht nur Whatsapp, sondern auch Facebook als empfangendem Unternehmen ausgesprochen werden. Facebook kontert, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.
Keiner weiß, welches Recht anwendbar ist
Das Hamburger Verwaltungsgericht räumte ein, es sei "noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme" und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben. Und: "Im Rahmen der daher vorzunehmenden Interessensabwägung überwiege das Interesse der deutschen Whatsapp-Nutzer."
Doch welche Daten sollen überhaupt genau erhoben werden? Nach Angaben von Facebook soll dies vor allem Profildaten der Nutzer betreffen, etwa den Zeitpunkt der letzten Anmeldung bei Whatsapp. Weitere erhobene Informationen sind der Profilname, das Profilbild und die aktuelle Statusnachricht sowie die Telefonnummer der Nutzer. Facebook will die Informationen in den Bereichen "Network/Security", "Business Intelligence Analytics" und im Bereich der Werbeplatzierung nutzen.
Facebook argumentiert, dass bei Whatsapp aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vergleichsweise wenige zur Bekämpfung von Missbrauch geeignete Daten vorhanden wären. Eine Zusammenführung mit den Facebook-Daten könnte hier bessere Ergebnisse bringen. Tatsächlich dürfte Facebook allerdings größeres Interesse an den Daten zur Kundenaktivität und der Möglichkeit der Erhebung werberelevanter Informationen haben.
In einem Punkt hat Facebook vom Gericht Recht bekommen: Vor der Anordnung erhobene Daten müssen nicht sofort gelöscht werden - dürfen aber weiterhin nicht verwendet werden.
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Wo ist das Problem? Meint ihr ohne den Einsatz von Caspar wäre dieses Urteil auch gekommen?
Dürfen die, auch nach irischen Gesetzen, ohne Einwilligung der Besitzer einfach...
Kann so sein kann aber auch so sein wie der TO es beschreibt. Knackpunkt: man kann es...