Datenschutz: EuGH erlaubt Kartellamt, Metas Datensammelwut zu begrenzen

Facebooks Mutterkonzern Meta hat vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage erlitten. Kartellbehörden dürfen bei ihren Wettbewerbsuntersuchungen auch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften prüfen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg (PDF)(öffnet im neuen Fenster) (Rechtssache C-252/21). Damit durfte das deutsche Bundeskartellamt dem Unternehmen die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.
Melden sich Nutzer bei Facebook an, stimmen sie den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und auch den Richtlinien für die Verwendung von Daten sowie Cookies zu. Meta erfasst demnach Daten über die Aktivitäten innerhalb und außerhalb der Plattform und ordnet sie den Facebook-Konten der Nutzer zu.
Die Daten außerhalb des sozialen Netzwerks betreffen zum einen Informationen über den Aufruf von Webseiten Dritter und zum anderen Daten über die Nutzung anderer Plattformen, die ebenfalls zum Meta-Konzern gehören, etwa Instagram und Whatsapp, um die Werbung für Facebook zu personalisieren.
Kartellamt hatte Zusammenführung untersagt
Das deutsche Bundeskartellamt untersagte 2019 , solche Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Meta nutze damit seine marktbeherrschende Stellung aus.
Facebook wehrte sich dagegen vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Dieses legte dem EuGH die Frage vor , ob nationale Wettbewerbsbehörden prüfen dürfen, inwiefern eine Datenverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. Der EuGH bejahte das nun.
Wenn geprüft werde, ob ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, dürften dafür auch Vorschriften außerhalb des Wettbewerbsrechts herangezogen werden, erklärten die Richter. Die marktbeherrschende Stellung sei hier ein wichtiger Aspekt für die Prüfung, ob die Einwilligung in die Datenverarbeitung überhaupt freiwillig und damit wirksam gewesen sei. Die Datenverarbeitung könne auch nicht dadurch gerechtfertigt werden, dass Meta sich mit personalisierter Werbung finanziere. Nun muss das nationale Gericht über den konkreten Fall entscheiden.



