Datenschutz: EU fordert Stopp des Whatsapp-Datenaustauschs

Facebook soll den Datenaustausch mit seinem Whatsapp-Dienst einstellen. Das verlangen EU-Datenschützer, wie es in einem Bloomberg-Bericht(öffnet im neuen Fenster) heißt. Die EU wolle die Datenschutzbedenken beim Whatsapp-Datenaustausch prüfen und fordert Facebook daher auf, bis zum Ende der Untersuchungen den Datenaustausch einzustellen. Ende August 2016 änderte Facebook die Nutzungsbedingungen für Whatsapp und sammelt seitdem die in Whatsapp hinterlegten Telefonnummern. Die EU-Datenschützer haben erhebliche Bedenken daran, dass der Whatsapp-Datenaustausch keinen Rechtsverstoß darstelle.
Bisheriges Vorgehen gegen Whatsapp-Datenaustausch
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ging Ende September 2016 gegen Facebook vor und wollte dem Netzwerk den Datenaustausch untersagen. Das soziale Netzwerk wehrte sich dagegen vor Gericht . Zuvor waren auch deutsche Verbraucherschützer gegen Facebook vorgegangen – bislang aber ebenfalls ohne Erfolg.
Die EU-Datenschützer bemängeln, dass langjährige Whatsapp-Nutzer keine effektive Möglichkeit hätten, dem Datenaustausch zu widersprechen. Sie müssten sich den von Facebook neu vorgegebenen Geschäftsbedingungen fügen. Whatsapp wolle die Arbeit der Datenschützer unterstützen, heißt es in einer Stellungnahme.
Ermittlungen gegen Yahoo
Auch gegen Yahoo wollen die EU-Datenschützer in einem weiteren Verfahren vorgehen. Sie fordern den Dienst auf, alle Kunden umfassend über den Diebstahl von 500 Millionen Nutzerdaten , der im September 2016 bekannt wurde und auf einen Hackerangriff vor zwei Jahren zurückzuführen ist, zu informieren. Unbefugte hätten so umfassenden Zugriff auf die Nutzerdaten von Yahoo-Kunden. Diesen Vorfall wollen die EU-Datenschützer umfassend untersuchen und verlangen von Yahoo die Übergabe aller Dokumente zu dem Fall.
Die mutmaßliche Weiterleitung von Yahoo-Kundendaten an US-Geheimdienste ist für die EU-Datenschützer ebenfalls ein schwerwiegendes Problem. Auch hier verlangen sie von Yahoo umfassende Akteneinsicht. Sie verlangen Informationen darüber, ob diese Datenweitergabe rechtlich abgesichert und mit den EU-Datenschutzrichtlinien vereinbar war.