Datenschutz: Bundesnetzagentur lehnt Verbot von Smart Glasses ab
Die Bundesnetzagentur sieht laut FAZ(öffnet im neuen Fenster) (Frankfurter Allgemeine Zeitung) derzeit keinen Anlass für ein Verbot von Datenbrillen wie den Smart Glasses von Meta und Ray-Ban. Obwohl die Organisation Hate Aid bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Strafanzeige gegen Hersteller und Händler erstattet hat, hält die Regulierungsbehörde die rechtlichen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) für nicht erfüllt.
Optisches Signal als maßgebliches Kriterium
Nach Auslegung der Bundesnetzagentur schließt Paragraf 8 des TDDDG den Besitz, die Einfuhr und den Vertrieb von Smart Glasses grundsätzlich nicht aus, solange die Aufnahmefunktion für unbeteiligte Dritte klar erkennbar bleibt. Das entscheidende Kriterium für die Behörde ist das Vorhandensein eines optischen Signals, etwa einer leuchtenden LED. Wenn Außenstehende wahrnehmen können, dass eine Aufzeichnung stattfindet, liegt nach Auffassung der Aufsichtsbehörde keine unbemerkte Aufnahme vor.
Die Bundesnetzagentur hat ferner verschiedene Modelle wie die Ray-Ban Meta AI Glasses bereits hinsichtlich der Vorgaben überprüft. Im Ergebnis stuft die Behörde diese Geräte nicht als verbotene Telekommunikationsanlagen ein. Zwar untersagt Paragraf 8 TDDDG Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zur unbemerkten Aufnahme von Bild oder Ton bestimmt sind, das integrierte Lichtsignal hebt diese Einstufung nach Ansicht der Regulierer jedoch auf.
Vorermittlungen laufen trotz Behördenhaltung
Während die Bundesnetzagentur aktuell kein formelles Verwaltungsverfahren führt, beobachtet sie den Markt nach eigenen Angaben fortlaufend. In der Vergangenheit hatte die Agentur bereits versteckte Kameras in Uhren, Rauchmeldern, Lampen oder Powerbanks untersagt.
Parallel dazu prüft die ZIT im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens den Anfangsverdacht einer Straftat. Hate Aid richtet die Anzeige gegen Vorstände von Meta, Ray-Ban, Oakley sowie Händler wie Fielmann, Apollo-Optik, Mister Spex und Media Markt. Die Organisation argumentiert, die Brillen seien optisch kaum von gewöhnlichen Modellen zu unterscheiden, und hält die von Meta genannte Abschaltautomatik bei Abdecken der LED für keinen ausreichenden Schutz vor verdeckten Aufnahmen im öffentlichen Raum. Paragraf 27 des TDDDG sieht bei Verstößen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.
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