Datenschutz: Bundeskriminalamt fragt immer öfter Bestandsdaten ab

Beamte des Bundeskriminalamts fragen bei den Internetprovidern immer öfter Bestandsdaten zu deren Kunden ab. Laut einem Medienbericht geht es um IP-Adressen, aber auch um Zugangscodes wie PIN und PUK etwa für Smartphones und Geldkarten.

Artikel veröffentlicht am ,
Das BKA fragt immer öfter nach Daten von Internetnutzern.
Das BKA fragt immer öfter nach Daten von Internetnutzern. (Bild: Michael Bocchieri/Getty Images)

Die Anzahl der Anfragen, die das Bundeskriminalamt bei Internetprovidern über deren Kunden stellt, ist in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme der Bundesregierung, über die der Spiegel berichtet. Allein die Abteilung "Schwere und Organisierte Kriminalität" (SO) - die auch für Cyberkriminalität zuständig ist - habe 2017 neunmal so viele Anfragen gestellt wie 2013.

Im Jahr 2013 seien rund 2.000 Anträge auf die sogenannte Bestandsdatenauskunft erfasst worden, schreibt der Spiegel. Im Jahr 2017 seien es schon 17.000 Anträge gewesen, und allein in den Monaten Januar bis Juli 2018 seien es 9.365 gewesen. Im Zuge einer Bestandsdatenauskunft können nicht nur IP-Adressen bei den Providern abgefragt werden, sondern auch PIN und PUK von mobilen Endgeräten oder EC-Karten sowie Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

Die tatsächliche Anzahl der Abfragen sei sogar noch höher: Weil es keine statistische Auswertung gebe, habe die Regierung für ihre Stellungnahme nur die von den Providern gestellten Rechnungen ausgewertet. Tatsächlich werde ein zusätzlicher Teil der Kosten durch die Staatsanwaltschaften abgerechnet, der nicht erfasst worden sei.

Die Bundesregierung begründet die steigende Zahl der Anfragen mit der zunehmenden Nutzung von Internet und mobilen Endgeräten. Laut Spiegel sieht das Patrick Breyer, der Spitzenkandidat der Piratenpartei für die Europawahl, anders: Die Anfragen seine inzwischen ein "Standardverfahren", weshalb die Gefahr, "zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch gestiegen" sei.

Die Bestandsdatenauskunft wird im Telekommunikationsgesetz geregelt. Gegen die entsprechenden Bestimmungen gibt es derzeit eine Sammel-Verfassungsbeschwerde - die nach Informationen des Watch Blogs Bestandsdatenauskunft auch von der Bundesdatenschutzbeauftragten unterstützt wird. Die Stellungnahme mit den aktuellen Zahlen der Regierung ist im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde veröffentlicht worden.

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elgooG 08. Apr 2019

Ja, aber um belastende Kontobewegungen zu erzeugen braucht man eine nachgemachte Karte...

elgooG 08. Apr 2019

Also fast alle Router erlauben die Konfiguration des Routers über eine Schnittstelle die...

maxule 08. Apr 2019

9365/7×12 = 16054 16054/17000 = 0.94 Sogar 6% weniger. Also gibt es jetzt weniger...

McWiesel 08. Apr 2019

Das einzig wichtige ist, wo ich welche Daten erzeuge und ablege und was ich im Internet...



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